Die amtliche Gebäudeadresse (Straßenname und Hausnummer) wird aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer*innen durch die Gemeinde gebührenfrei festgesetzt. Die Nummerierung bezieht sich auf die Straße, von der der Zugang zum Gebäude erfolgt. Als Rechtsgrundlage für die Festsetzung der Hausnummerierung gilt § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch.
Die amtlich vergebene Hausnummer ist an gut sichtbarer Stelle anzubringen, um ein schnelles Auffinden besonders für Rettungsdienste und Postboten jederzeit zu gewährleisten. Denn Hausnummern können im Notfall das eigene Leben oder das der Hausbewohner retten.
Für eine Beratung zur Vergabe einer Gebäudeadresse wenden Sie sich bitte an die Abteilung Geobasisdaten und Liegenschaftskataster. Den Antrag zur Vergabe einer Gebäudeadresse finden Sie auf dieser Seite. Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte per Mail an: hausnummerstuttgartde. Oder Sie nutzen unseren Online-Service.
So sollte die Hausnummer angebracht sein
Die Verpflichtung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers, sein Grundstück mit der amtlich festgesetzten Hausnummer zu versehen, ergibt sich aus § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch vom 23.09.2004 (BGBl. 1 Seite 2414). Dies beinhaltet auch die Beschaffung, die Anbringung und die Instandhaltung der Hausnummer.
Folgende Grundsätze über die Kennzeichnung von Gebäuden gelten:
- Die Schilder oder Ziffern sollten aus wetterbeständigen Materialien, zum Beispiel Metall, Glas oder Kunststoff sein. Ebenso geeignet sind Hausleuchten mit Ziffern in dunkler Farbe, sofern die Beleuchtung nachts eingeschaltet wird. Praktisch ist auch das Aufmalen der Hausnummer direkt auf die Fassade.
- Außerdem sollte die Hausnummer in arabischen Ziffern dargestellt werden.
- Hausnummern sollten mindestens zehn Zentimeter groß sein und in einer Höhe von ca. 2,50 Meter angebracht werden.
- Für eine gute Sichtbarkeit ist ein guter Kontrast zum Untergrund hilfreich.
- Die Hausnummer soll von der Straße aus, zu der das Gebäude zugeteilt ist, gut erkennbar sein – auch nachts. Die Sichtbarkeit darf insbesondere nicht durch Bäume, Sträucher, Vorbauten, Schutzdächer oder Schilder und so weiter behindert werden.
- Liegt das Gebäude von der Straße zurück oder ist nicht gut einsehbar, sollte die Hausnummer am Grundstückszugang, dem Gartentor oder Pfeiler befestigt werden.
Online-Service
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