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Landeshauptstadt Stuttgart

Baurecht

Satzung gegen Zweckentfremdung

Mit der Satzung gegen Zweckentfremdung hat das Land Baden-Württemberg den Kommunen eine Möglichkeit gegeben, knappen Wohnraum zu schützen. In Stuttgart gilt die Richtlinie seit dem Jahr 2016.

Hinweise auf Leerstand können Sie direkt bei der Stadt Stuttgart melden.

Ziel: Mehr Wohnraum

Die Preisentwicklung von Neuvertragsmieten zeigt die Situation auf dem Stuttgarter Wohnungsmarkt: Hier stiegen die Mieten mehr als doppelt so stark an wie in Baden-Württemberg.

Die Satzung gegen Zweckentfremdung soll deshalb einer weiteren Verringerung des vorhandenen Wohnraumbestands entgegenwirken. Sie ist ein weiteres Instrument der Stadt, um die Lage auf dem Wohnungsmarkt zu entspannen. Die Stadt Stuttgart hat das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Stuttgart bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.

Grundlage für die Satzung ist ein Landesgesetz aus dem Jahr 2013. Die baden-württembergischen Städte Konstanz und Freiburg haben auf dieser Basis bereits eine entsprechende Satzung eingeführt. Seit dem 16. Februar 2021 gilt das geänderte Zweckentfremdungsverbotsgesetz, dass den Städten und Gemeinden weitere Möglichkeiten gibt, gegen Zweckentfremdung vorzugehen.

Zweckentfremdung beantragen

Online-Service

Sie können Ihren Antrag auf Zweckentfremdung online stellen.

Die Antragstellung ist auch per Mail oder Post an das Baurechtsamt möglich. Dazu verwenden Sie den unten zum Download hinterlegten Genehmigungsantrag und senden Sie diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit allen Anlagen in Papierform oder als PDF‐Dokument mit maximal fünf MB an das Baurechtsamt der Landeshauptstadt Stuttgart. PDF‐Dokumente können Sie mit Hilfe einer kostenlosen Software, zum Beispiel PDF‐Creator, erstellen und zusammenfügen.

Registrierung Fremdenbeherbergung

Online-Service

Sie können Ihre Registrierung online beantragen.

Die Registrierung ist auch per Mail oder schriftlich beim Baurechtsamt möglich. Dazu verwenden Sie den unten zum Download hinterlegte Registrierungsformular und senden Sie dieses vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit allen Anlagen in Papierform oder als PDF‐Dokument mit maximal fünf MB an das Baurechtsamt der Landeshauptstadt Stuttgart.

Hinweise auf Leerstand

Melden Sie sich bei Fragen und Hinweise zu einer Zweckentfremdung in der Stadt Stuttgart beim Baurechtsamt.

Baurechtsamt

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