Ziel: Mehr Wohnraum
Die Preisentwicklung von Neuvertragsmieten zeigt die Situation auf dem Stuttgarter Wohnungsmarkt: Hier stiegen die Mieten mehr als doppelt so stark an wie in Baden-Württemberg.
Die Satzung gegen Zweckentfremdung soll deshalb einer weiteren Verringerung des vorhandenen Wohnraumbestands entgegenwirken. Sie ist ein weiteres Instrument der Stadt, um die Lage auf dem Wohnungsmarkt zu entspannen. Die Stadt Stuttgart hat das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Stuttgart bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.
Grundlage für die Satzung ist ein Landesgesetz aus dem Jahr 2013. Die baden-württembergischen Städte Konstanz und Freiburg haben auf dieser Basis bereits eine entsprechende Satzung eingeführt. Seit dem 16. Februar 2021 gilt das geänderte Zweckentfremdungsverbotsgesetz, dass den Städten und Gemeinden weitere Möglichkeiten gibt, gegen Zweckentfremdung vorzugehen.
Was ist eigentlich Zweckentfremdung?
Fällt auch Zwischenvermietung darunter?
Ist das Zweckentfremdungsverbot eine neue Idee?
Was tut die Verwaltung genau?
Welche Sanktionen sieht die Satzung vor?
Wie weit greift die Stadt in Eigentumsrechte ein?
Zweckentfremdung beantragen
Online-Service
Sie können Ihren Antrag auf Zweckentfremdung online stellen.
Hinweise für den Online‐Antrag
Die Antragstellung ist auch per Mail oder Post an das Baurechtsamt möglich. Dazu verwenden Sie den unten zum Download hinterlegten Genehmigungsantrag und senden Sie diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit allen Anlagen in Papierform oder als PDF‐Dokument mit maximal fünf MB an das Baurechtsamt der Landeshauptstadt Stuttgart. PDF‐Dokumente können Sie mit Hilfe einer kostenlosen Software, zum Beispiel PDF‐Creator, erstellen und zusammenfügen.
Registrierung Fremdenbeherbergung
Online-Service
Sie können Ihre Registrierung online beantragen.
Hinweise für die Registrierung
Die Registrierung ist auch per Mail oder schriftlich beim Baurechtsamt möglich. Dazu verwenden Sie den unten zum Download hinterlegte Registrierungsformular und senden Sie dieses vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit allen Anlagen in Papierform oder als PDF‐Dokument mit maximal fünf MB an das Baurechtsamt der Landeshauptstadt Stuttgart.
Downloads
- Zweckentfremdungsverbot I MerkblattPDF-Datei194,50 kB
- Zweckentfremdung – Antrag auf GenehmigungPDF-Datei115,20 kB
- Satzung über das Verbot der ZweckentfremdungPDF-Datei131,64 kB
- Registrierung Fremdenbeherbergung I MerkblattPDF-Datei179,30 kB
- Zweckentfremdung - Antrag Registrierung FremdenbeherbergungPDF-Datei147,13 kB
Hinweise auf Leerstand
Melden Sie sich bei Fragen und Hinweise zu einer Zweckentfremdung in der Stadt Stuttgart beim Baurechtsamt.