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Landeshauptstadt Stuttgart

Elektromobilität

E‐Scooter ausleihen

E‐Scooter, auch Elektrotretroller genannt, leisten einen Beitrag für einen klimaverträglichen Stadtverkehr. Seit 2019 dürfen sie offiziell am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Ein rücksichtsvolles Miteinander ist dabei wichtig, um dieses Mobilitätsangebot verkehrssicher in die Stadtlandschaft zu integrieren.

Nahaufnahme vom E-Scooter: Ein Frau steht mit schwarzen Schuhen auf einem E-Scooter.
Vier Anbieter verleihen in Stuttgart ihre E‐Scooter. Wer das Angebot nutzen will, braucht die passende App. (Symbolbild)

E‐Scooter ergänzen Sharing‐Angebot in Stuttgart

Wer einen E‐Scooter leihen möchte, kann dies in Stuttgart über vier Sharing‐Anbieter tun. Um die Verkehrssicherheit und eine geordnete Nutzung der Roller zu gewährleisten, hat der Stuttgarter Gemeinderat in seiner Sitzung am 22. Juni 2023 entschieden, die Regelungen für E‐Scooter stärker zu reglementieren.

Hierfür wurde durch die Verwaltung ein Sondernutzungskonzept entwickelt, in welchem Regeln aufgestellt wurden, wie E‐Scooter von den Anbietern bereitgestellt werden dürfen und wie zu vermeiden ist, dass sie von den Nutzenden störend abgestellt werden:

  • So sollen insbesondere Zufußgehende, Menschen mit Behinderungen, sowie in der Mobilität oder Sehfähigkeit eingeschränkte Personen weniger durch falsch abgestellte E‐Scooter beeinträchtigt werden.
  • Mit dem Sondernutzungskonzept wird auch die Höchstzahl von insgesamt 6.000 E‐Scootern (1.500 pro Anbieter) im Stuttgarter Stadtgebiet festgeschrieben, wovon jeder der Anbieter höchstens 100 Fahrzeuge in der Kernstadt aufstellen darf.
  • Zudem wurden Zonen definiert, in denen ein Leih‐Ende und somit das Abstellen der E‐Scooter untersagt ist.

Um ihre E‐Scooter im Stadtgebiet anbieten zu dürfen, benötigen die Anbieter eine Sondernutzungserlaubnis. Derzeit haben vier Anbieter eine entsprechende Erlaubnis für Ihre E‐Scooter‐Verleihsysteme in Stuttgart. Als Hilfestellung haben wir Ihnen die wichtigsten  Fragen und Antworten zu E‐Scootern zusammengetragen.

Verstöße beim Anbieter melden

Wesentliches Ziel des Sondernutzungskonzeptes ist es, dass jeder Anbieter die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden gewährleistet. umgehend zu entfernen. Wenn zur Miete angebotene E‐Scooter Gehwege oder Zugänge blockieren und dadurch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmenden – insbesondere von Fußgängern und Radfahrern – gefährden, müssen die Anbieter sie unverzüglich entfernen. Bei Nichtbefolgung wird die Stadt die Entfernung kostenpflichtig durchführen.

Bürgerinnen und Bürger können nicht ordnungsgemäß abgestellte E‐Scooter, beispielsweise in Verbotszonen oder Grünanlagen, direkt den zuständigen Anbietern melden:

Amt für öffentliche Ordnung

Team E‐Scooter und Mikromobilität

Symbolbild Organisations-Kontakt

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