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Landeshauptstadt Stuttgart

Kinder und Jugendliche

Kinderrechte

Stuttgart ist eine kinderfreundliche Kommune. Die Richtschnur für die Arbeit der Landeshauptstadt bilden die Kinderrechte, die in der UN‐Kinderrechtskonvention festgelegt sind. Seit 1992 ist die Konvention in Deutschland geltendes Recht.

Ein Augenmerk auf Rechte von Kindern zu haben, ist der Stadt Stuttgart ein großes Anliegen.

Die UN-Kinderrechtskonvention ist das wichtigste Menschenrechtsinstrument für Kinder. Sie wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Am 5. April 1992 ist die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten. Im Fokus der Konvention stehen Kinder als Rechtsträger, das heißt alle Menschen unter 18 Jahren.

Der Landeshauptstadt Stuttgart dienen die Kinderrechte als Richtschnur für ihre Arbeit im Sinne einer kinderfreundlichen Kommune. Maßgebliches Instrument ist hierbei der  Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune.

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