Die UN‐Kinderrechtskonvention ist das wichtigste Menschenrechtsinstrument für Kinder. Sie wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Am 5. April 1992 ist die UN‐Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten. Im Fokus der Konvention stehen Kinder als Rechtsträger, das heißt alle Menschen unter 18 Jahren.
Der Landeshauptstadt Stuttgart dienen die Kinderrechte als Richtschnur für ihre Arbeit im Sinne einer kinderfreundlichen Kommune. Maßgebliches Instrument ist hierbei der Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune.
Die zehn wichtigsten Kinderrechte
Die Landeshauptstadt Stuttgart bezieht sich in ihrer Arbeit vor allem auf die zehn wichtigsten Kinderrechte und deren Umsetzung für Kinder in Stuttgart
Zur Veranschaulichung der Rechte hat das Zukunftsteam der Stadt Stuttgart gemeinsam mit Kindern Icons entwickelt, die anschließend in Kursen der Jukus Jugendkunstschule Kinderwerkstatt e. V. (Öffnet in einem neuen Tab) von den Kindern gezeichnet wurden.
Die Postkarte und das Plakat zu den Kinderrechten können heruntergeladen oder im Kinderbüro bestellt werden.