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Jugendschutz

Die Gesetze zum Jugendschutz sollen Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit vor schädigenden Einflüssen bewahren. Sie sind eng verbunden mit den Normen und Werten der Gesellschaft. Zur Gründungszeit des Stuttgarter Jugendamts ist dessen Auftrag im öffentlichen Jugendschutz auf den Arbeitsschutz begrenzt.

Kinoplakat zu "Rififi": Der französische Film wird 1955 in Stuttgarter Kinos gezeigt und sorgt für Diskussionen hinsichtlich des Jugendschutzes.

1921: Zwar regelt das 1920 eigeführte Reichslichtspielgesetz bereits die Zensur von Filmen, dies jedoch noch altersunabhängig für alle Zuschauerinnen und Zuschauer.

1938: Im Jugendschutzgesetz vom 30. April wird neben dem grundsätzlichen Verbot von Kinderarbeit und der Begrenzung der Arbeitszeit von Jugendlichen auch das Recht auf Urlaub gewährleistet und die „zur beruflichen Weiterbildung, zur körperlichen Ertüchtigung, zur Gestaltung der Persönlichkeit und zur staatspolitischen Erziehung notwendige Freizeit wird sichergestellt.“ 

Amtsblatt vom 19. November 1940: Jugendschutz ist Volksschutz

Nach 1945: Passend zu den gesellschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen der jungen Republik, dem wachsenden Stellenwert der Eigenverantwortung und den erweiterten Aufgaben im Jugendschutz koordiniert das Jugendamt 1952 mit der Veranstaltungsreihe „Stuttgarter Jugendschutzwochen“ ein breit angelegtes öffentliches Programm.

2021: Der Jugendschutz umfasst jetzt unter anderem auch den Umgang mit Gaststättenbesuchen, Alkohol, Tabakwaren, E-Zigaretten, Shishas, Spielhallen und Discos.

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