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Landeshauptstadt Stuttgart

Bürgerbeteiligung

Einwohnerversammlungen

Die Einwohnerversammlungen in Stuttgart bieten den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Anregungen zum städtischen Geschehen einzubringen. Die Veranstaltungen finden in einem wechselnden Turnus in allen 23 Stadtbezirken statt. Vorab können Fragen und Anliegen über das Beteiligungsportal eingereicht werden.

Die Einwohnerversammlungen werden im wechselnden Rhythmus durchgeführt. So findet alle fünf bis sieben Jahre eine Versammlung je Stadtbezirk statt, so wie hier in Zuffenhausen 2023.

Fragen, Anregungen, Informationen

In den Einwohnerversammlungen werden wichtige Angelegenheiten der Landeshauptstadt Stuttgart und der jeweiligen Stadtbezirke mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert. Außerdem bieten die Veranstaltungen die Möglichkeit, Probleme, die sich aus der räumlichen Nachbarschaft zu angrenzenden Stadtbezirken und Umlandgemeinden ergebenden, zu thematisieren.

Der Oberbürgermeister, die Fachbürgermeisterinnen und Fachbürgermeister sowie die jeweiligen Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher stehen bei den Versammlungen der Einwohnerschaft für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Jährlich werden zwischen zwei und vier Einwohnerversammlungen durchgeführt. Somit findet alle fünf bis sieben Jahre eine Veranstaltung in jedem der 23 Stadtbezirke statt.

Die Durchführung von Einwohnerversammlungen ist sowohl in § 20a der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, als auch in der Ordnung für Bürgerversammlungen der Landeshauptstadt Stuttgart geregelt.

Ablauf der Einwohnerversammlungen

Nachdem der Bezirksvorsteher oder die Bezirksvorsteherin die Einwohnerversammlung eröffnet hat, spricht der Oberbürgermeister über aktuelle Angelegenheiten und Veränderungen der Stadt sowie des jeweiligen Stadtbezirks. In der anschließenden Aussprache kommen die Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks zu Wort und können ihre Anliegen vorbringen. Anliegen, die nicht hinreichend geklärt werden können, beantwortet das zuständige Referat oder Amt schriftlich.

Beteiligungsverfahren

Seit 2015 wird im Vorfeld jeder Einwohnerversammlung eine Online-Beteiligung durchgeführt. Alle Bewohnerinnen und Bewohner des jeweiligen Stadtbezirks haben die Möglichkeit, sich aktiv an der Einwohnerversammlung ihres Stadtbezirks im  städtischen Beteiligungsportal (Öffnet in einem neuen Tab) einzubringen. Dieses Verfahren findet in drei Schritten statt:

  • Erste Phase: In der ersten Phase können mittels einer Umfrage die zehn wichtigsten Themen des Bezirks bewertet werden. Interessierte kreuzen einfach an, was Ihnen am wichtigsten erscheint. Anschließend können die Teilnehmenden dann in einer Übersicht sehen, wie für welche Themen abgestimmt wurde. Diese Umfrage ist in der Regel etwa zwei Wochen geschaltet.
  • Zweite Phase: In der zweiten Phase haben die Einwohnerinnen und Einwohner über eine Dauer von etwa drei Wochen die Möglichkeit, konkrete Anliegen und Fragen einzureichen und Vorschläge anderer zu bewerten. Zu den Beiträgen nimmt die Stadtverwaltung auf dem Beteiligungsportal Stellung.
  • Dritte Phase: Die dritte und letzte Phase ist die Einwohnerversammlung selbst. Wo und wann sie stattfindet und welche Anfahrtsmöglichkeiten es gibt, sind ebenfalls auf dem Beteiligungsportal nachzulesen.

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Bildnachweise

  • Ferdinando Iannone
  • Getty Images/animaflora
  • Leif Piechowski/Stadt Stuttgart