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Landeshauptstadt Stuttgart

Über den Bürgerrat

Losverfahren

Bei einem Bürgerrat ist es wichtig, dass ganz verschiedene Menschen zusammenkommen: Alle Sichtweisen sollen in einem Bürgerrat vertreten sein und gehört werden. Durch ein Losverfahren wird sichergestellt, dass grundsätzlich alle Menschen die gleiche Chance haben, an einem Bürgerrat teilzunehmen.

Faires Losverfahren: Für den Bürgerrat Klima wurden 61 Menschen ausgewählt, die so weit wie möglich ein Spiegelbild der Stuttgarter Bevölkerung darstellten. (Symbolbild)
Hinweis: Am 26. Januar wurden im Statistischen Amt der Stadt Stuttgart die  Personen ausgelost, die am Bürgerrat Klima teilnehmen dürfen. Die ausgelosten Teilnehmenden haben daraufhin eine E-Mail von der Stadt erhalten und wurden darüber informiert.

Die Auswahl der Teilnehmenden

Bürgerräte sind so angelegt, dass sie einen Querschnitt der gesamten Bevölkerung abbilden. Das Losverfahren für die Auswahl von Teilnehmenden ist inzwischen ein Standard bei Bürgerräten und bestand in Stuttgart aus zwei Schritten:

  • Im ersten Schritt zog die Stadtverwaltung zufällig die Adressen von 6.069 Stuttgarterinnen und Stuttgartern aus dem Einwohnermelderegister. Alle Menschen ab dem Alter von 16 Jahren konnten ausgewählt werden. Diese Menschen bekamen einen persönlichen Brief mit Grußwort des Oberbürgermeisters. In dem Brief wurden sie eingeladen, sich für die Teilnahme am Bürgerrat Klima zurückzumelden. Auf diese Weise wurden viele Menschen erreicht, die sich sonst nur selten beteiligen.
    Insgesamt hatten sich 921 Personen zurückgemeldet. 841 von ihnen wollten auch teilnehmen. Das entsprach einer Rücklaufquote von rund 14 Prozent und spiegelte das starke Interesse der Bürgerschaft am Thema wider. Denn üblicherweise antworten bei einer solchen Zufalls-Auswahl zwischen fünf und zehn Prozent der Menschen. Weil bei diesem ersten Schritt in der Regel bestimmte Menschen wesentlich häufiger zusagen als andere, brauchte es einen zweiten Schritt der Zufallsauswahl.
  • Im zweiten Schritt füllten diejenigen, die teilnehmen wollten, einen Fragebogen aus. Darin wurden sie nach  folgenden Eigenschaften gefragt: Alter, Geschlecht, Migrationshintergrund, Schulabschluss, Erwerbstätigkeit, wirtschaftliche wie finanzielle Lage, dauerhafte körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen und ob sie minderjährige Kinder haben. Diese Daten gingen an das Statistische Amt der Stadt Stuttgart. Dort ist für jede Altersgruppe bekannt, wie viele von den 61 Menschen welche Eigenschaften haben müssen, damit ein Spiegelbild der Stuttgarter Bevölkerung erreicht werden kann. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren sollten zum Beispiel etwas stärker vertreten sein, weil sie für alle Kinder zwischen 0 und 16 Jahren mitsprachen, die nicht selbst teilnehmen durften. Für jede Kombination aus Altersgruppe und einer weiteren Eigenschaft gab es unter den Antwortenden einen "Lostopf" mit Menschen, die diese Eigenschaften erfüllten. Unter ihnen wurde dann ausgelost, wer tatsächlich am Bürgerrat teilnehmen durfte.

Mit diesen zwei Schritten war es möglich, eine Gruppe aus 61 sehr unterschiedlichen Stuttgarter Einwohnerinnen und Einwohner zusammenzustellen. Alle relevanten Perspektiven waren so direkt im Bürgerrat vertreten und wurden gehört.

Einhaltung des Datenschutzes

Die Stadt durfte auf der Grundlage des  Dialogische-Bürgerbeteiligungs-Gesetz (DBG) (Öffnet in einem neuen Tab) die Adressen von Einwohnerinnen und Einwohner aus Stuttgart nutzen, um zufällig ausgewählte Menschen zur Bürgerbeteiligung einzuladen. Die Adresse einer Person wurde wieder gelöscht, sobald klar war, dass sie nicht für den Bürgerrat ausgewählt wurde. Auch die Kontaktdaten aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bürgerrats wurden nach dem Bürgerrat wieder gelöscht.

Wer tatsächlich am Bürgerrat teilnehmen wollte, musste freiwillig weitere Daten über einen Fragebogen eingeben. Das war wichtig, damit im zweiten Schritt Menschen ausgelost werden konnten, die alle verschiedenen Perspektiven der Stadtgesellschaft vertraten. In diesem Fragebogen mussten sie auch aktiv bestätigen, dass die Kontaktdaten an die Koordination des Bürgerrats weitergeleitet werden durften. Alle anderen Daten aus dem Fragebogen gingen ausschließlich an das Statistische Amt der Stadt Stuttgart, das entsprechend der Bestimmungen der  §§ 14 und 15 Landesstatistikgesetz (Öffnet in einem neuen Tab) volle statistische Geheimhaltung der Daten gewährleistet.

Stabsstelle Klimaschutz

Nadja Widmann

Teamleitung

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Bildnachweise

  • amalagna/Getty Images
  • Franziska Kraufmann/Stadt Stuttgart