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Landeshauptstadt Stuttgart

Förderprogramme

"CSRD Support" für Unternehmen

Das Programm „Auf Nachhaltigkeit schalten - CSRD Support“ unterstützt Stuttgarter Unternehmen beim Einstieg in die neue EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung. Umgesetzt wird das Programm von der städtischen Wirtschaftsförderung gemeinsam mit der IHK Region Stuttgart und der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart.

Europäische Nachhaltigkeitberichterstattung Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gilt seit Januar 2023.

Die EU‐Richtlinie „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) gilt seit Januar 2023. Sie verpflichtet Unternehmen zu einer Nachhaltigkeits-Berichterstattung, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

 • Das Unternehmen beschäftigt mehr als 250 Mitarbeitende.

• Das Unternehmen erwirtschaftet einen Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro.

• Das Unternehmen kommt auf eine Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro. 

Treffen zwei oder alle drei der genannten Punkte auf ein Unternehmen zu, muss es ab 2026 für das dann zurückliegende Geschäftsjahr 2025 einen Bericht zu seiner Nachhaltigkeit vorlegen. Die einheitlichen Standards der CSRD-Richtlinie sollen die Nachhaltigkeitsangaben der Unternehmen transparenter und vergleichbarer machen.

CSRD-Schwerpunkte kennen

Nachhaltigkeitsthemen werden für Unternehmen immer wichtiger. Der Markt für Produkte und Dienstleistungen wird sich immer mehr an nachhaltigen Aspekten ausrichten. Die CSRD-Richtlinie der EU setzt die großen Nachhaltigkeitsschwerpunkte für Unternehmen und formuliert entsprechende Kriterien, über die Bericht erstattet werden muss.

 Die Anforderungen an die CSRD-Berichte sind komplex. Insbesondere für bislang nicht berichtende Unternehmen sind sie herausfordernd. Inhaltliche Auflagen, Methoden und Prozesse sind neu und müssen von den meisten erst erlernt werden. Das betrifft nicht nur berichtspflichtige Unternehmen, sondern auch deren Geschäftspartner in der Lieferkette. Auch Banken fallen unter diese Regulierung. Kredite und Investments werden in Zukunft an CSRD‐Kriterien ausgerichtet sein. Deshalb empfiehlt es sich für jedes Unternehmen, zumindest die Grundzüge der CSRD‐Schwerpunkte zu kennen.

Das Wissen bietet gleichzeitigt Chancen, Geschäftsmodelle anzupassen, Innovationen anzustoßen und sich am Markt mit nachhaltigen, CSRD konformen Angeboten zu positionieren. Interviews mit Stuttgarter Unternehmen im Vorfeld haben gezeigt, dass ein Förderangebot zur neuen CSRD-Richtlinie auf großen Bedarf trifft. Die Stadt Stuttgart hat sich deshalb entschieden, gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH und unterstützt von der IHK Region Stuttgart Unternehmen auf diesem Weg zu begleiten.

Angebote des Förderprogramms „CSRD Support“

Auftakt im Jahr 2023

Bei der Auftaktveranstaltung zum Förderprogamm „CSRD Support“ für Stuttgarter Unternehmen am 10. Mai 2023 gab es im Rathaus Stuttgart spannende Impulse von Fachleuten. So berichtete unter anderem Nachhaltigkeitsforscher Prof. Dr. André Reichel von nachhaltigen Geschäftsmodellen. Prof. Dr. Kerstin Lopatta vom EFRAG Sustainability Reporting Board informierte zur CSRD-Entwicklung und -Umsetzung. 

Bernhard Grieb, Leiter der Wirtschaftsförderung, begrüßte die Teilnehmenden bei der Auftaktveranstaltung des CSRD Support.
Zu den vielen Inhalten der Auftaktveranstaltung kamen etliche Ideen, Fragen und Anregungen von Seiten der Teilnehmenden.
In Barcamps berichteten Menschen aus der Praxis. So stellte zum Beispiel Maria Dobritzsch das Nachhaltigkeitsmanagement ihrer Firma Lapp Kabel vor.

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Projektpartner

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Abteilung Wirtschaftsförderung

Dr. Isabell Sprenger

Koordination Nachhaltiges Wirtschaften

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