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Landeshauptstadt Stuttgart

Stadtleben / Sonstiges

Fundsachenversteigerung

8. Oktober 20249:00Uhr

Nicht abgeholte Fundsachen werden nach Ablauf einer sechsmonatigen Aufbewahrungsfrist in unregelmäßigen Abständen im Fundbüro öffentlich versteigert. Es ist nur Barzahlung möglich.

Das Ende der Versteigerung richtet sich individuell nach der Besucherzahl.

Haftungsausschluss

Ohne Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der Information.

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