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Landeshauptstadt Stuttgart

Stadt- und Freiraumentwicklung

Rahmenpläne

Der Rahmenplan als Instrument der städtebaulichen Planung gehört zu den informellen Planungen. Die Rahmenpläne unterscheiden sich von der vorbereitenden und der verbindlichen Bauleitplanung dadurch, dass sie weder ein förmliches Verfahren durchlaufen, noch eine direkte Rechtswirkung für die Bürger haben.

Rahmenpläne dienen allgemein der Bestimmung und Darstellung der städtebaulichen Ziele einer Gemeinde. Rahmenpläne stellen im Zuge der Aufstellung eines Bebauungsplans einen Abwägungsbelang gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB dar. Meist ist nur die Gemeinde selbst und ihre Gremien an der Aufstellung eines Rahmenplans beteiligt. Somit kann eine solche Planung in der Regel in kürzerer Frist als die anderen städtebaulichen Planungen erstellt werden. In Stuttgart wird zwischen zwei Rahmenplänen unterschieden.

Rahmenplan Halbhöhenlagen

Der Rahmenplan Halbhöhenlagen wurde 2007 vom Gemeinderat beschlossen und ist Leitlinie für die Entwicklung der Halbhöhenlagen in der Landeshauptstadt. Als lokaler Beitrag zum Klimaschutz handelt es sich um ein Planungsinstrument, welches unter Berücksichtigung der Aussagen zum Umweltschutz (Boden, Klima, Freiraum, Naherholung, Landschaftsbild) Bereiche definiert, die aus einer Überlagerung der Kaltluftbahnen und der Grünzüge bestehen und somit wichtige Umweltqualitäten der Hangflächen darstellen.

Rahmenplan Talgrund-West

Ziel des Rahmenplans Talgrund West ist es, eine größere Sensibilität für die nicht bebauten Räume und für Begrünungsmaßnahmen bei allen an der Planung Beteiligten (Genehmigungsbehörden, Architekten, Bauherrn) sowie bei Politikern, Bürgern und Grundstückseigentümern herzustellen. Durch die Anwendung des Rahmenplans Talgrund West und das damit verbundene Umdenken der Beteiligten sollen viele kleine Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen auf Privatgrundstücken und im öffentlichen Raum angestoßen werden. Richtlinien zur Flächenausnutzung, Gestaltungshinweise und Empfehlungen zur Anpassung des Planungsrechts sollen bei städtebaulichen Planungen und Projekten Anwendung finden, um gleichermaßen Innenentwicklung zu ermöglichen und Wohn- sowie Wohnumfeldqualität zu fördern.

Teilrahmenpläne

Zur Ergänzung des Rahmenplans Talgrund-West wurden noch weitere Teilrahmenpläne entwickelt für den Berliner Platz/Diakonissenplatz, den Rosenbergplatz/Hölderlinplatz, die Schloß-/Bebelstraße und die Rotebühlstraße/Feuersee.

Rahmenplan Hallschlag

Der Rahmenplan Hallschlag zeigt eine Gesamtschau des Stadtteils auf, in dem die städtebaulichen, verkehrlichen und freiraumbezogenen Zielsetzungen integriert sind.

Das zentrale Element stellt der baumbestandene Straßenraum Auf der Steig dar, dessen signifikante Breite erhalten und durch eine Abfolge verschiedener Grün- und Freizeiträume zur sogenannten „Grüne Achse Auf der Steig“ ausgebildet werden soll. Ein Teilabschnitt soll nur Fußgängern und Radfahrern vorbehalten sein. 

Neben den städtebaulichen Ergänzungsmöglichkeiten im Bestand ist die Nutzung besonderer Potentialflächen zur Stärkung der Wohnungsvielfalt und zum Ausbau des sozialen Mietwohnungsbaus von großer Bedeutung. Diesbezüglich werden Entwicklungsmöglichkeiten und Handlungsfelder aufgezeigt. Auch die Verbesserung der Wohnumfeldqualität spielt eine große Rolle. In Zukunft werden außerdem die sozialen Einrichtungen bei den weiteren Entwicklungen im Gebiet weiter ergänzt und ausgebaut.

Im erarbeiteten Verkehrskonzept wird das Verständnis der Straßenräume als öffentliche Stadträume sowie deren Bedeutung zur Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs im Stadtteil verdeutlicht. Attraktive Wegeverbindungen und eine Verbesserung der Radwegeinfrastruktur in Verbindung mit weiteren Mobilitäts-bausteinen werden nachhaltig zu einer umweltfreundlichen und zukunftsfähigen Mobilität beitragen.

Der Rahmenplan Hallschlag bildet die Grundlage für alle künftigen Maßnahmen. Insbesondere für den Zeitraum nach Abschluss des Sanierungsverfahrens Bad Cannstatt 20 -Hallschlag- soll der Rahmenplan als planerisches Gerüst zur weiteren Umsetzung städtebaulicher Ziele dienen.

Referat Städtebau, Wohnen und Umwelt

Amt für Stadtplanung und Wohnen

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