KfZ-Zulassungsstelle
Wenn Sie eine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsstelle benötigen, können Sie entweder online einen Termin buchen oder während der Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle ohne vorherige Terminvereinbarung vorbeikommen.
Bitte nehmen Sie gebuchte Termine pünktlich wahr oder stornieren Sie diese, wenn Sie verhindert sind. Dies stellt einen reibungslaufen Ablauf sicher und ermöglicht, dass frei gewordene Termine nicht verfallen sondern vergeben werden können.
Termin online buchen
Freie Termine werden für die nächsten vier Wochen angezeigt. Nach erfolgreicher Buchung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Diese müssen Sie unbedingt zu Ihrem Termin mitbringen, denn damit checken Sie sich bei der Kfz-Zulassungsstelle im Aufrufsystem ein: entweder mit dem QR-Code oder mit der 4- oder 5-stelligen PIN-Nummer.
Falls das Kontingent an Online‐Terminen ausgeschöpft sein sollte, können Sie uns während der Öffnungszeiten auch spontan besuchen. Sie erhalten vom Sicherheitsdienst eine Aufrufnummer.
Übrigens: Einige Dienstleistungen können Sie auch direkt online erledigen:
Neues Kraftfahrzeug online zulassen (Öffnet in einem neuen Tab)
Kraftfahrzeug wieder zulassen (Öffnet in einem neuen Tab)
Kraftfahrzeug online abmelden (Öffnet in einem neuen Tab) (Außerbetriebsetzung)
Häufig gestellte Fragen zur Online-Terminbuchung
Warum muss ich persönliche Daten angeben, wie z.B. mein Geburtsdatum, meine Adresse oder Telefonnummer?
Warum stehen jeweils nur vier Wochen für die Terminbuchung zur Verfügung?
Wenn ich um 10:00 Uhr einen Termin habe, bin ich um 10:15 Uhr fertig?
Was mache ich, wenn alle Termine ausgebucht sind?
Kann ich einen Termin telefonisch oder per E-Mail vereinbaren oder stornieren?
Führerscheinstelle
Für Führerscheinangelegenheiten wie z.B. Anträge von Berufskraftfahrern, Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse, Neuerteilung nach Entzug der Fahrerlaubnis, Erweiterungen für eine gewerbliche Nutzung oder auf Eintragung der Schlüsselzahl B196 muss bei der Führerscheinstelle persönlich vorgesprochen werden.
Dafür kann vorab telefonisch ein Termin vereinbart werden.
Telefonische Erreichbarkeit der Führerscheinstelle:
Montag bis Donnerstag:
8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag:
8 Uhr bis 12.30 Uhr
Neben der Führerscheinstelle bieten auch die Bürgerbüros Dienstleistungen zu Führerscheinangelegenheiten an, die, bei den Bürgerbüros, ohne Terminvereinbarung erledigt werden können.
Dazu gehören insbesondere
- Führerscheinersterteilungen
- Begleitetes Fahren ab 17
- Erweiterung auf Motorradklasse (ausgenommen B196)
- Verlängerungen Klasse C, CE (ausgenommen im Zusammenhang mit Schlüssel 95 oder Fahrerqualifizierungsnachweis - FQN)
- Führerscheinänderungen (Name, Auflage)
- Umtausch
- Ersatzausstellung
- Internationale Führerscheine
Aufgrund der Vielzahl der zu erledigenden Aufgaben in den Bürgerbüros kann es dort häufiger zu längeren Wartezeiten kommen. Außerdem sind einzelne Bürgerbüros wegen personeller Engpässe immer wieder kurzfristig geschlossen. Es wird daher empfohlen, vor dem Gang zum Bürgerbüro zu prüfen, welche Bürgerbüros geöffnet haben:
Hinweise
- Bitte kommen Sie in Ihrem eigenen Interesse pünktlich, da Ihr Termin nach 5 Minuten verfällt.
- Zum Termin kann am Bearbeitungsschalter nur eine Person vorsprechen.
- Pro Termin darf nur ein Vorgang vorgelegt werden.