Seit 2016 unterstützt die Stadt den kleinteiligen Lebensmitteleinzelhandel, um eine wohnungsnahe Grundversorgung sicherzustellen. Trotz bisheriger Erfolge ist der Handlungsbedarf weiterhin akut: Die Zahl der unterversorgten Gebiete, sogenannte Defiziträume, hat sich seit 2015 mehr als verdoppelt. Aktuell leben etwa 29% der Stuttgarter Bevölkerung in solchen Gebieten.
Bürgermeister Peter PätzoldMit der Ausweitung des Förderprogramms reagieren wir auf die wachsenden Herausforderungen in der Nahversorgung. Unser Ziel ist es, allen Stuttgarterinnen und Stuttgartern einen kurzen Weg zu Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs zu ermöglichen.
Inhalte der aktualisierten Richtlinie
Die aktualisierte Richtlinie bietet mehr Planungssicherheit bei der Umsetzung des Förderprogramms und schafft Klarheit für Interessenten und Antragstellende. Mehrere wichtige Änderungen wurden vorgenommen, um die Nahversorgung in Stuttgart effektiver zu unterstützen. Die maximale Fördersumme für Lebensmittelmärkte wurde von 25.000 auf 50.000 Euro angehoben, was größere Investitionen ermöglicht. Neu ist auch die Aufnahme von Drogeriemärkten in die Liste der förderfähigen Nahversorgungsangebote, da deren Sortiment als nahversorgungsrelevant eingestuft wird. Ferner wurden die förderfähigen Gewerke für baulich-investive Maßnahmen konkret benannt. Schließlich wurde eine Bagatellgrenze von 5.000 Euro für Investitionen eingeführt, um den Verwaltungsaufwand zu optimieren und sinnvolle Mindestumfänge für Fördervorhaben sicherzustellen.
Vorhaben, die in den letzten drei Jahren begleitet und finanziell unterstützt werden konnten
Im laufenden Doppelhaushalt sind für die Förderung 344.000 Euro eingestellt. Das Amt für Stadtplanung und Wohnen arbeitet eng mit der Abteilung Wirtschaftsförderung zusammen, um fortlaufend potenzielle Nahversorgungsangebote zu prüfen, die dazu beitragen, bestehende Versorgungslücken im Stadtgebiet zu schließen und steht im regelmäßigen Austausch mit vielfältigen Anbietern.