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Landeshauptstadt Stuttgart

Gemeinderat

Gesamtfortschreibung für Stuttgarter Innenentwicklungsmodell

Den aktuellen Fortschreibungen und Präzisierungen der neuen Volltextfassung des Stuttgarter Innenentwicklungsmodells (SIM) hat der Gemeinderat am 20. Mai zugestimmt. Die Festlegungen gelten ab der Beschlussfassung für alle neu aufzustellenden Bebauungspläne.

Wohnraum ist in Stuttgart knapp und muss deshalb effektiv genutzt werden, dabei legt das Stuttgarter Innenentwicklungsmodell den Fokus auf den Innenstadtbereich.

Die Volltextfassung berücksichtigt alle bisherigen Änderungen und die aus Beantwortungen von Anträgen abgeleiteten Rückschlüsse und optimiert die Verständlichkeit der SIM-Konditionen. Dadurch soll die Handhabung für die Verwaltung erleichtert und die Transparenz gegenüber der Immobilienwirtschaft gestärkt werden. Die neue Volltextfassung soll zukünftig im Rahmen jeder Fortschreibung aktualisiert und zusammen mit diesen Änderungen beschlossen werden.

Der Gemeinderat hat der Verwaltung den Auftrag gegeben, schon in diesem Jahr in eine Fortschreibung des SIM zu starten und z.B. eine Erhöhung der SIM-Quote und ein neues Förderprogramm für bezahlbaren Wohnraum zu prüfen.

Die Fortschreibungen betreffen die Aktualität von SIM-Konditionen in Vorvereinbarungen und in städtebaulichen Verträgen sowie die verbindliche Berücksichtigung barrierefreier und rollstuhlgerechter Wohnungen im sozialen Mietwohnungsbau (SMW, jede fünfte im Rahmen des SIM entstehende Sozialmietwohnung soll barrierefrei beziehungsweise jede zehnte Wohnung rollstuhlgerecht gebaut werden). Betroffen ist auch die Eigenbelegung des SMW durch die Stadt: Wenn der Bauherr Landesmittel in Anspruch nimmt, hat die Stadt gegenüber früher nur noch für 30 Prozent der Wohnungen ein Belegungsrecht, für das sie in der Regel jeweils fünf Haushalte vorschlägt. Die übrigen 70 Prozent der Sozialmietwohnungen können vom Planungsbegünstigten selber belegt werden. Werden keine Landesmittel in Anspruch genommen, hat die Stadt Belegungsrechte an sämtlichen Sozialmietwohnungen.

Welche weiteren Veränderungen gibt es?

Die Änderungen betreffen auch den Ersatz des bisherigen Eigentumsprogramms Preiswertes Wohneigentum (PWE) durch das neue Stuttgarter Eigentumsprogramm (SEP) sowie die Anpassung der Infrastrukturkostenpauschale für Kitas, die von 410.000 auf 500.000 Euro pro Kitagruppe angehoben wird. Im Regelfall wird die Kindertagesstätte durch die Planungsbegünstigten im SIM-Gebiet errichtet und die Pauschale als Last angerechnet. Wird die Kindertagesstätte ausnahmsweise außerhalb des SIM-Gebiets durch die Stadt oder einen Dritten realisiert, so ist der Betrag durch die Planungsbegünstigten an die Stadt oder diesen Dritten zu zahlen.

Die Präzisierungen betreffen die Bruttogrundfläche als Bemessungsbasis, die Ausdehnung der erhöhten Förderquote beim Verkauf städtischer Grundstücke auf Erbbaurechtsgrundstücke und die Grundstücksverbilligung beim Erwerb städtischer Grundstücksteile, die Aufteilung der Förderquote bei städtischen Grundstücken, den Umfang der anrechenbaren Lasten, die Rangfolge der anrechenbaren Lasten bei modifizierten Konditionen, die Eintragung von Dienstbarkeiten im Grundbuch, die unentgeltliche Flächenabtretung, das Auswahlverfahren zu Kitas und Vergabemodalitäten, die Qualitätsstandards der Vorhaben und die Bauverpflichtung.

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Bildnachweise

  • Thomas Wagner/Stadt Stuttgart