Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Gemeinderat

Stadt verzichtet auf Elternbeiträge ab 22. April 2021 für die Dauer der Schließung der Tageseinrichtungen

Die Landeshauptstadt Stuttgart befreit erneut Eltern freiwillig von den Beiträgen in den städtischen Kitas. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 20. Mai beschlossen. Die Befreiung von Elternbeiträgen bezieht sich auf die Dauer der pandemiebedingten Kita-Schließungen seit dem 22. April 2021.

Im Bild die Kita Borkumstraße in Zuffenhausen

Demnach werden die Elternbeiträge für städtische Kitas vom 22. bis einschließlich 30. April (für 7 von 20 Betreuungstagen) pauschal an die Eltern zurückerstattet. Ab 1. Mai 2021 wird für jeden Schließungstag, an dem keine Notbetreuung in Anspruch genommen wird, auf 1/20 der Beiträge verzichtet.

Für die freien Kita-Träger werden diese Erstattungsregelungen ebenfalls entsprechend finanziert. Auch die entfallenden Einnahmen der Tagespflegepersonen werden erneut teilweise ersetzt.

Die Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, Isabel Fezer, führte am Donnerstag, 20. Mai, hierzu aus: „Eltern, die ihre Kinder nicht in Kitas betreuen lassen konnten und auch die Kinder, die auf ihr gewohntes Umfeld und den Kontakt zu den Freunden verzichten mussten, hat der erneute Lockdown wieder hart getroffen. Daher soll die Mehrbelastung zumindest finanziell ausgeglichen werden. Dies gilt nun umso mehr, als dass die Verwaltung für die Schließung im April 2021 auf eine Abrechnung der Notbetreuung gänzlich verzichten wird.“

Das Jugendamt hatte vorsorglich zunächst im Mai 2021 darauf verzichtet, die Elternbeiträge für Kitas in eigener Trägerschaft abzubuchen. Dies erleichtert eine spätere taggenaue Abrechnung.

Wie bereits im letzten Jahr bzw. im vergangenen Januar und Februar wird durch den Gemeinderatsbeschluss auch den freien Kita-Trägern und der Kindertagespflege der Verzicht auf Elternbeiträge ermöglicht. Die Entscheidung, auf Elternbeiträge ganz oder teilweise zu verzichten, liegt auch weiterhin in der Entscheidung des jeweiligen Trägers. Wenn sich Träger dazu entscheiden, erhalten sie von der Landeshauptstadt Stuttgart eine pauschale Erstattung.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Stuttgart/Jugendamt