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Landeshauptstadt Stuttgart

Mobilität

Förderprogramm E-Lastenräder für Stuttgarter Familien bis zum Jahr 2025 verlängert

Das Förderprogramm „E-Lastenräder für Stuttgarter Familien“ wird es in der Landeshauptstadt auch weiterhin geben. Der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats hat beschlossen, die Förderung bis 2025 zu verlängern.

Familien, die sich für einen Umstieg auf ein E-Lastenrad entscheiden, können eine Förderung erhalten.

Das Programm unterstützt Stuttgarter Familien finanziell bei der Anschaffung eines neuen E-Lastenrads. Seit Start des Programms im Jahr 2018 wurden rund 1.700 Förderanträge eingereicht und nahezu alle positiv beschieden. Die Organisatoren des Programms werten dies als großen Erfolg für ein geändertes Mobilitätsverhalten und ein wachsendes Klimabewusstsein in der Stadtbevölkerung. Gleichzeitig wird die Verkehrswende durch die große Zahl von Stuttgarter E-Lastenrädern auch sichtbar. Die geänderte Förderrichtlinie tritt zum 1. Juli 2023 in Kraft.

Jede Stuttgarter Familie mit mindestens einem Kind profitiert beim Kauf oder Leasing eines neuen E-Lastenrads weiterhin von einer Grundförderung von 600 Euro. Zudem besteht auch künftig die Möglichkeit, zusätzlich 500 Euro als „Nachhaltigkeitsbonus“ zu erhalten, wenn seit dem Auslieferungstag des E-Lastenrads drei Jahre lang kein Auto im Haushalt angemeldet oder zur dauerhaften Verfügung war oder ein vorhandenes Auto drei Jahre lang ersatzlos abgemeldet wurde. Zudem ist die Anschaffung sogenannter „Longtails“ als Lastenradgattung nun generell förderfähig. Dies trägt der Entwicklung des Marktes Rechnung.

Verbesserung für Einkommenschwächere

Verbesserungen gibt es vor allem für einkommensschwächere Familien. Da sich die Anschaffungskosten für E-Lastenräder in den letzten Jahren deutlich erhöht haben, steigt der zusätzlich zur Grundförderung gewährte Sozialbonus um 500 Euro. Somit erhalten Haushalte mit Familiencard künftig bei Anschaffung eines E-Lastenrads eine Förderung von 1.900 Euro, für Inhaber der Bonuscard + Kultur sind es 2.600 Euro. Zudem wurde die preisliche Obergrenze der mit Sozialbonus förderfähigen E-Lastenräder von 5.500 Euro auf 6.500 Euro im Jahr 2023 und auf 7.000 Euro im 2024 erhöht.

Hier finden Sie  weitere Informationen zur Förderprogramm sowie Details zu Antragsstellung (Öffnet in einem neuen Tab).
Mehr zum Thema E-Lastenrad und dessen Förderung erfahren Interessierte zudem am Sonntag, 10. September 2023 beim 5. Cargo-Bike-Day auf dem Stuttgarter Karlsplatz, gibt es auf der  Internetseite des Cargo-Bike-Day (Öffnet in einem neuen Tab).

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