Die Landeshauptstadt befindet sich nun in der dritten Öffnungsstufe nach der Corona‐Verordnung des Landes. Damit sind nun der Haupteingang und die Pforte des Rathauses auch für externe Besucher geöffnet.
An den Eingängen der Säle erfolgt bei Veranstaltungen weiterhin die Kontaktnachverfolgung bzw. das Kontrollieren der „drei G“ (genesen, getestet oder geimpft). In allen öffentlichen Bereichen des Hauses gelten nach wie vor die Pflicht einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung und die Abstandsregeln.
Bislang war das Rathaus im Rahmen des ersten Öffnungsschrittes für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. Nur Besucher mit Termin oder Teilnehmer an öffentlichen Sitzungen durften passieren.