Das Parkraummanagement funktioniert nach dem sogenannten Mischprinzip: Grundsätzlich stehen alle Parkplätze allen Verkehrsteilnehmern parkgebührenpflichtig zur Verfügung. Allerdings ist die Nutzung für Bewohner nach Erwerb eines Bewohnerparkausweises parkgebührenfrei. Für Gewerbetreibende mit Sitz im Gebiet besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Alle anderen – also zum Beispiel Besucher oder Kunden – müssen ein Ticket am Parkscheinautomaten lösen.
Künftig werden alle in dieser fünften Umsetzungsstufe betroffenen Parkplätze im öffentlichen Straßenraum der neuen Bewohnerparkgebiete Bad Cannstatt (Ca5 bis Ca8), Stuttgart-Nord (N6a und N6b), Vaihingen (V1) und Untertürkheim (U1 und U2) gebührenpflichtig sein. Auf der interaktiven Karte (Öffnet in einem neuen Tab) finden Sie alle Parkgebiete.
Bewohnerparkausweise beantragen
Parken in den Bewohnerparkgebieten
Die notwendigen baulichen und organisatorischen Vorbereitungen für die Umsetzung laufen bereits auf Hochtouren. Grundsätzlich wurden die Standorte der Parkscheinautomaten in den neuen Teilgebieten so gewählt, dass diese bevorzugt im „Windschatten“ bestehender Möblierung wie Schaltschränke oder Beleuchtungsmasten aufgestellt werden, oder dort, wo die Gehwegbreiten es ohnehin zulassen. An einigen Standorten, an denen beides nicht gegeben ist, wurden für die Parkscheinautomaten sogenannte Gehwegnasen hergestellt. Neu ist auch das kontaktlose Bezahlen mit Girokarte oder Kreditkarte.
Parkregeln als Teil des Luftreinhaltungsplans
Eine günstige Alternative zum Auto bietet der VVS mit Bus und Bahn. Die Stadtbezirke mit Parkraummanagement-Regelung sind sehr gut erschlossen, Busse und Bahnen fahren hier meist im Zehn-Minuten-Takt.
Parkraum ist in vielen Stadtbezirken Stuttgarts knapp, deshalb werden Autos häufig auf Gehwegen, im Halte- oder Parkverbot abgestellt. Das gefährdet unter anderem Fußgänger, die auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Auto- und Fahrradfahrenden wird die Sicht in Einmündungen oder Kurven versperrt. Auch für Schulkinder ist ein sicherer Schulweg nicht mehr gewährleistet. Parksuchverkehr verursacht zudem unnötig Lärm und Abgase. Daher gehört das Parkraummanagement zu einem Bündel an Maßnahmen des Luftreinhalteplans. Nachdem sich dieses mittlerweile in vielen Stadtbezirken bewährt hat, werden die neuen Parkregeln nun nach und nach auf weitere Stadtbezirke übertragen – vorrangig dort, wo nachweislich besonders hoher Parkdruck herrscht.