Soweit keine Sonderregelungen bestehen, können bestimmte Schulhöfe und Kleinspielfelder von allen Kindern bis 14 Jahren in der unterrichts‐ und betreuungsfreien Zeit werktags von 8 bis 19 Uhr zum Spielen genutzt werden.
Aufgrund von Ferienbetreuung und Lernbrücken können die Nutzungszeiten gegebenenfalls eingeschränkt sein. Die Rasenspielfelder bleiben von der Freigabe grundsätzlich ausgeschlossen. Schulgebäude und Schulgärten sowie sonstige nicht freigegebene Bereiche dürfen nicht betreten werden.
Für die Einhaltung der Regeln sind Eltern und Aufsichtspersonen verantwortlich. Von der Stadt Stuttgart werden keine Aufsichtspersonen gestellt. Eine Haftung für Unfälle und Schäden wird mit der Freigabe nicht übernommen. Nutzer der Schulanlagen und gegebenenfalls Aufsichtspflichtige sind für Schäden ersatzpflichtig.