Bespielung der Schaufenster, Fassaden und Flächen
Die ämterübergreifende AG Zwischennutz ruft im Rahmen eines „Call for Ideas“ auf, Konzepte in zwei unterschiedlichen Bespielungsformaten einzureichen:
- Zum einen können sich Interessierte für eine gestalterische Bespielung der Schaufenster und/oder der Fassade bewerben. Konzepte für diese nicht-kommerziellen Nutzungen können kontinuierlich eingereicht werden.
- Zum anderen werden Interessentinnen und Interessenten für potenzielle Zwischennutzungen eingeladen, eine Ideenskizze (per vorbereitetem PDF) bei der AG Zwischennutz einzureichen, um an einer ersten Infoveranstaltung am 22. Juli 2024 teilzunehmen. Bitte reichen Sie Ihre Idee ein bei kaufhausstuttgartde.
Infoveranstaltung am 22. Juli
Mit der Auftaktveranstaltung am 22. Juli startet die AG Zwischennutz einen Prozessdialog zur potenziellen temporären Nutzung einzelner Stockwerke(-teile) des ehemaligen Kaufhauses. Die aktuelle Nutzungsgenehmigung ist eine Verkaufsstätte. Es werden bis dahin bekannten Bedingungen, Voraussetzungen und Möglichkeiten für eine Zwischennutzung vorgestellt.
Die Infoveranstaltung dient sowohl zur direkten Klärung von ersten Fragen mit den verantwortlichen Ämtern, als auch zur Vernetzung zwischen möglichen künftigen Nutzerinnen und Nutzern. Auf Basis dieser Informationen können Akteurinnen und Akteure ihre Konzepte weiter konkretisieren und final einreichen.
Ob und in welchem Rahmen eine Zwischennutzung künftig realisiert werden kann, hängt vor allem von baurechtlichen und gebäudetechnischen Fragestellungen ab. Erste Antworten wird hier die aktuell laufende bautechnische Bestandsaufnahme liefern, die im Herbst dieses Jahres fertiggestellt wird. Mit diesen Ergebnissen und den daraus resultierenden Nutzungsmöglichkeiten kann eine finale Entscheidung durch die Gremien getroffen werden.
Aufgaben der AG Zwischennutz
Die AG Zwischennutz bündelt, koordiniert und prüft die Einreichungen auf Umsetzbarkeit. Die AG ist ein ämterübergreifendes Team – bestehend aus jeweils einer Person aus Wirtschaftsförderung, Kulturamt, Amt für Stadtplanung und Wohnen, Liegenschaftsamt und Amt für öffentliche Ordnung. Die Aufgabe der Arbeitsgruppe besteht darin, in koordinierender Weise temporäre Nutzungen in vornehmlich städtischen Objekten zu ermöglichen, während der Planungsphase zu unterstützen und bei der Prüfung auf Umsetzbarkeit zu begleiten. Eine Funktion im Sinne eines Betreibers kann die AG Zwischennutz nicht erfüllen.