Der Beteiligungsbeirat soll dann die im Oktober 2017 in Kraft getretene Leitlinie überarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlegen.
Die Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung der Landeshauptstadt regelt seit 2017 das Vorgehen bei informeller Bürgerbeteiligung von deren Anregung über die Gestaltung bis hin zur Entscheidungsfindung. Mit der Leitlinie hat sich die Stadt in Form einer Selbstverpflichtung einen transparenten und verbindlichen Rahmen für informelle Bürgerbeteiligung gegeben. Die Leitlinie beinhaltet zwei zentrale Elemente: den Beteiligungsbeirat sowie die Vorhabenliste, die auf dem städtischen Beteiligungsportal „Stuttgart – Meine Stadt“ veröffentlicht wird.
Anpassungsbedarf bei der Leitlinie für Bürgerbeteiligung
Die Evaluation hat gezeigt, dass es bei der Leitlinie Anpassungsbedarf gibt. Der Beirat soll diese künftig diskutieren und sich der Fortschreibung der Leitlinie widmen. Darüber hinaus berät der Beteiligungsbeirat künftig nur noch über Beteiligungskonzepte solcher Vorhaben, die für die gesamte Einwohnerschaft von hoher Bedeutung sind oder zwei oder mehr Stadtbezirke betreffen. Beteiligungskonzepte, die nur einen Stadtbezirk betreffen, werden in Zukunft im jeweiligen Bezirksbeirat beraten. Mit diesem Vorgehen sollen die Bezirke gestärkt werden und die Beiräte als Experten vor Ort mehr einbezogen werden.
Zudem verändert sich die Zusammensetzung des Beirats leicht. Wie zuvor soll es einen Vertreter oder eine Vertreterin aus den acht Gemeinderatsfraktionen geben. Die Stadtverwaltung entsendet in den Beteiligungsbeirat vier Mitarbeitende, die regelmäßig Bürgerbeteiligungen durchführen. Zudem haben Einwohnerinnen und Einwohner wieder die Möglichkeit, sich auf einen Sitz im Beirat zu bewerben. Der Aufruf zum Bewerben und weitere Informationen dazu werden noch folgen.