Künftig werden in den neuen Bewohnerparkgebieten Ost (O7 und Erweiterung O4), Bad Cannstatt (Ca9) und Vaihingen (V2 und V3) alle vorhandenen Parkplätze im öffentlichen Straßenraum gebührenpflichtig sein. Die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner sowie Gewerbetreibende können nach Erwerb eines Bewohnerparkausweises oder einer Ausnahmegenehmigung ohne Parkschein parken.
Parkraummanagement hat sich in vielen Stadtbezirken bewährt
Parkraum ist in vielen Stadtbezirken Stuttgarts knapp, deshalb werden Autos häufig auf Gehwegen, im Halte- oder Parkverbot abgestellt. Das ist problematisch für Fußgänger, wenn sie auf die Fahrbahn ausweichen müssen oder durch falsch parkende Fahrzeuge beim Queren der Straße übersehen werden können. Auto- und Radfahrenden wird die Sicht in Einmündungen oder Kurven versperrt, Rettungsdienste, insbesondere Feuerwehrfahrzeuge, werden beim Abbiegen behindert. Vor allem die schwächsten Verkehrsteilnehmenden wie Kinder, Ältere und mobilitätseingeschränkte Personen werden durch Falschparkende gefährdet.
Parksuchverkehr verursacht außerdem unnötig Lärm und Abgase. Daher gehört das Parkraummanagement zu einem Bündel an Maßnahmen im Klimamobilitätsplan der Landeshauptstadt Stuttgart, um den öffentlichen Straßenraum effizienter für Klimaschutz, Klimaanpassung und nachhaltige Mobilität zu gestalten. Nachdem sich das Parkraummanagement in vielen Stadtbezirken bewährt hat, werden diese Parkregeln nun nach und nach auf weitere Gebiete übertragen, soweit dort nachweislich ein besonders hoher Parkdruck besteht.
Die hierfür notwendigen baulichen und organisatorischen Vorbereitungen laufen bereits auf Hochtouren. So müssen vor der Einführung beispielsweise Parkautomaten aufgestellt werden. Grundsätzlich werden die Standorte der Parkautomaten in den neuen Teilgebieten so gewählt, dass diese bevorzugt im „Windschatten“ bestehender Möblierung wie Schaltschränke oder Beleuchtungsmasten aufgestellt werden, oder dort, wo die Gehwegbreiten es zulassen. An wenigen Standorten, an denen beides nicht gegeben ist, werden für die Parkautomaten sogenannte Gehwegnasen hergestellt. Das kontaktlose Bezahlen mit Girokarte oder Kreditkarte ist an den Parkautomaten möglich.
Mischprinzip in den Bewohnerparkgebieten
Das Parkraummanagement funktioniert nach dem sogenannten Mischprinzip: Grundsätzlich stehen alle Parkplätze allen Verkehrsteilnehmenden parkgebührenpflichtig zur Verfügung. Allerdings ist die Nutzung für Bewohnerinnen und Bewohner nach Erwerb eines Bewohnerparkausweises parkgebührenfrei. Für Gewerbetreibende mit Sitz im Gebiet besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Alle anderen – also zum Beispiel Besucherinnen und Besucher oder Kundschaft – müssen ein Ticket am Parkautomaten lösen.
Parkgebühren in den Bewohnerparkgebieten
Das Parken ist generell werktags von Montag bis Samstag zwischen 8 und 22 Uhr für Personen ohne Bewohnerparkausweis oder Ausnahmegenehmigung gebührenpflichtig. Zudem gibt es zwei verschiedene Parkbereiche: Kurzzeitparkplätze und Langzeitparkplätze („normale Parkplätze“). Im Straßenraum auch erkenntlich durch das blaue „P“ für Langzeitparkplätze oder das orangene „P“ für Kurzzeitstellplätze am Parkautomaten.
Die Höchstparkdauer auf den Kurzzeitparkbereichen, die vor allem in Bereichen mit vielen Geschäften angelegt sind, ist für alle Nutzer kostenpflichtig und beträgt zwei Stunden. Mit Bewohnerparkausweis darf bereits ab 18 Uhr in den Außenbezirken und ab 19 Uhr in den Innenstadtbezirken sowie samstags ab 14 Uhr frei geparkt werden. Auf den Langzeitparkplätzen kann ein Tagesticket gelöst werden. Dieses gilt für 14 Stunden Parkzeit, die auf den folgenden Tag übertragbar sind. Bewohnerinnen und Bewohner mit Bewohnerparkausweis können hier gebührenfrei und zeitlich unbegrenzt parken. Die kostenpflichtigen Bewohnerparkgebiete werden hauptsächlich durch das P-Zone-Schild (Parkraumbewirtschaftungszone) entsprechend beschildert sein.
Bewohnerparkausweis/Ausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende
Die Verwaltungsgebühr für den Bewohnerparkausweis beträgt derzeit 30,70 Euro im Jahr. Je nach Wunsch kann dieser auch gestaffelt für drei, sechs, zwölf oder 24 Monate beantragt werden. Der Ausweis berechtigt zum gebührenfreien Parken im jeweiligen Bewohnerparkgebiet, in dem Antragsstellende mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Die Gebühr für eine Ausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende mit Sitz im Bewohnerparkgebiet beträgt 120 Euro im Jahr.
Ab 1. Februar können Bewohnerparkausweise sowie Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende mit Sitz im Bewohnerparkgebiet für die neuen Gebiete online unter stuttgart.de/parkraummanagement beantragt werden. Hier gibt es auch weitere Informationen rund um das Thema Parkraummanagement. Alternativ können die Anträge auch persönlich bei einem Bürgerbüro der Innenstadtbezirke (Mitte, Nord, Ost, Süd und West), Bad Cannstatt, Degerloch, Untertürkheim, Vaihingen oder Zuffenhausen gestellt werden. Eine persönliche Vorsprache ist nur für die Eintragung von ausländischen Kennzeichen erforderlich.