Susanne Scherz, die Leiterin des Amtes für öffentliche Ordnung, betonte, dass die Einbindung der E-Scooter in den öffentlichen Verkehrsraum erfolgreich vorangeht. Dafür setzt sich seit Anfang des Jahres im Amt für öffentliche Ordnung das Team „Mikromobilität“ ein.
Susanne Scherz, Amtsleiterin vom Amt für öffentliche OrdnungEs gibt einen enorm ansteigenden Innovationsschub im Bereich E-Scooter, und die Landeshauptstadt Stuttgart ist mitten drin – darüber freue ich mich. Wir setzen neue Standards für innovative Mobilitätslösungen. Dazu zählt unser Team Mikromobilität, das die Nutzung der E-Scooter fachlich begleitet und bei Fehlentwicklungen reagiert.
Vier Anbieter stellen nun die E-Scooter in Stuttgart
Im Rahmen eines Auswahlverfahrens hat im vergangenen Dezember das Amt für öffentliche Ordnung Erlaubnisse für den Betrieb von E-Scooter-Sharingsystemen in Stuttgart erteilt. Den Zuschlag für diese Sondernutzungen erhielten die Anbieter Lime, Bolt, Tier/Dott und Voi. Sie stellen seit dem 1. Januar für zwei Jahre die Miet-E-Scooter im Stadtgebiet bereit.
Während dieser zwei Jahre evaluiert das Team Mikromobilität den Betrieb. Im Blickpunkt stehen die Flottengröße und die Einhaltung der in der Sondernutzungserlaubnis angeordneten Nebenbestimmungen.
Schützenswerte Verkehrsteilnehmende sind im Blick
Ziel ist es, die positiven Effekte der Sondernutzung durch E-Scooter weiter zu steigern. Ein besonderes Augenmerk liegt auf den Bedürfnissen besonders schützenswerter Verkehrsteilnehmender, etwa Kindern, Fußgängerinnen und Fußgängern oder in der Mobilität und Sehfähigkeit eingeschränkten Personen. Dazu fanden bereits Termine mit dem Blinden-/ Sehbehindertenverband statt. Auch im Beirat für Menschen mit Behinderung wurde bereits berichtet.
Zudem engagiert sich das Team Mikromobilität für die Einrichtung von Abstellflächen von E-Scootern, hauptsächlich an „Hotspots“ im Innenstadtbereich und in den Stadtbezirken. Dies soll ein geordnetes, verkehrssicheres Abstellen gewährleisten. In hoch frequentierten Bereichen ist damit das Abstellen nur in gekennzeichneten Flächen gestattet. In weniger frequentierten Bereichen dürfen E-Scooter weiterhin frei abgestellt werden dürfen, sofern dadurch keine Gefährdung oder Behinderung der anderen Verkehrsteilnehmenden entsteht. Derzeit sind im Stuttgarter Stadtgebiet 27 Abstellflächen ausgewiesen. Weitere werden nach Prüfung und in Abstimmung mit den anderen Fachämtern der Stadt nach und nach eingerichtet.
Die Anbieter der E-Scooter-Verleihsysteme arbeiten zudem kontinuierlich an der technischen Weiterentwicklung ihrer Fahrzeugflotten. Es geht darum, die Verkehrssicherheit zu verbessern – beispielsweise, indem der E-Scooter ordnungswidrige Verwendungen selbst erkennt und diese technisch blockiert.