Die Platzkarten können ausnahmslos ab diesem Zeitpunkt beim Easy Ticket Service, Telefon 2 555 555 oder www.easyticket.de (Öffnet in einem neuen Tab) sowie an den Easy Ticket Service-Vorverkaufsstellen, Neckarwiesenstraße 5 und Liederhalle, erworben werden.
Pro Person können maximal sechs Frontmeter gemietet werden. Reihenwünsche werden berücksichtigt, Einzelplatzwünsche sind nicht möglich. Pavillons mit einer Tiefe von drei Metern sind nicht zugelassen.
Die Platzzuweisung erfolgt am Veranstaltungstag von 6 bis 8 Uhr durch Mitarbeiter der Märkte Stuttgart GmbH.
Karten für Schülerinnen und Schüler
Ausschließlich für Schülerinnen und Schüler der Grund-, Haupt-, Realschulen und Gymnasien können Karten bis zu vier Frontmeter erworben werden. Ein gültiger Schülerausweis ist am Veranstaltungstag der Aufsicht vorzulegen. Studenten können nicht berücksichtigt werden.
Wird der Verkaufsplatz beim Flohmarkt nicht vom Schüler selbst belegt, verlieren die Karten ersatzlos ihre Gültigkeit. Eine Vertretung durch Erwachsene durch Aufzahlung ist ausgeschlossen. Eine Teilnahme am Flohmarkt ohne Platzkarten ist nicht möglich. Die Durchführungsbestimmungen werden beim Erwerb der Platzkarten als Anlage ausgegeben.
Stöbern von 11 bis 18 Uhr
Der Frühjahrsflohmarkt findet am Sonntag, 12. Mai, auf den Plätzen Marktplatz, Karlsplatz, Schillerplatz sowie der Kirchstraße und Dorotheenstraße entlang des Alten Schlosses statt. Die Verkaufszeiten sind von 11 bis 18 Uhr. Zum Verkauf dürfen antiquarische, gebrauchte und selbstgefertigte kunsthandwerkliche Artikel und Gegenstände, Sammlerstücke und Handarbeiten angeboten werden.
Einige Gegenstände dürfen nicht verkauft werden
Verarbeitete Gegenstände, welche aus oder mit Teilen von geschützten Tieren gefertigt wurden, sind verboten (Gegenstände aus Elfenbein und Reptilienleder, aber auch ganze ausgestopfte einheimische Tiere, Gegenstände mit Schildpatt oder auch Fell). Sie haben Fragen speziell zu diesem Thema? Dann wenden Sie sich bitte an das Amt für Umweltschutz, Stephan Griese, Telefon 216-88684, E-Mail: stephan.griesestuttgartde.
Nicht zugelassen sind zudem:
- Lebensmittel und Getränke aller Art,
- Artikel des Wochenmarktverkehrs (Blumen, Pflanzen etc.),
- Kraftfahrzeuge und Kfz-Teile,
- Gift-, Arznei- und Rauschmittel,
- Schusswaffen und Munition jeglicher Art,
- Hieb- und Stoßwaffen,
- pyrotechnische Artikel sowie
- Neuware gleicher Art in großen Mengen.