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Landeshauptstadt Stuttgart

Silvester

Feuerwerksverbot an Silvester in der Stuttgarter Innenstadt

Zum Jahreswechsel greift in der Stuttgarter Innenstadt wieder ein Feuerwerksverbot.

Kinder‐ und Jugendfeuerwerk der Kategorie F1, wie zum Beispiel Wunderkerzen, Knallerbsen, Brummkreisel oder Springteufel, sind gestattet.

Dies soll an Silvester für die Großveranstaltung auf dem Schlossplatz mit Musik, Tanz und Lichtershow ein sicheres Umfeld schaffen sowie den in der City feiernden Menschenmengen einen unbeschwerten Start ins neue Jahr gewähren, teilt die Stadtverwaltung mit. Um die Verletzungs- und Brandgefahr dort zu bannen, untersagt eine Polizeiverordnung am Silvesterabend ab 18 Uhr bis 3 Uhr in der Frühe am Neujahrstag, Pyrotechnik in der Zone innerhalb des City-Rings zu zünden – oder auch nur mitzubringen.

Dies gilt für alles, was über Kinder- und Jugendfeuerwerk der Kategorie F1 hinausgeht. So sind nur etwa Wunderkerzen, Knallerbsen, Brummkreisel oder Springteufel noch gestattet. Unter das Verbot fallen dagegen mit den Kategorien F2, F3, und F4 alle klassischen Silvesterraketen und Böller, wie auch Vulkane und Batteriefeuerwerk sowie noch explosivere Pyrotechnik im Sinne des Sprengstoffgesetzes.

Kontrollen durch Polizei und Sicherheitsdienste

Dennoch mitgebrachtes Feuerwerk wird beschlagnahmt und unbrauchbar gemacht. Außerdem drohen Platzverweise und Geldbußen – je nach Schwere des Verstoßes von 200 bis 5000 Euro, kündigt das Amt für öffentliche Ordnung an. Die Kontrollen nehmen Polizei und Sicherheitsdienste vor, insbesondere an den Durchlassstellen zum Schlossplatz.

Die Grenzen der betroffenen Verbotszone innerhalb des sogenannten City-Rings bilden wie im Vorjahr in erster Linie der Arnulf-Klett-Platz vor dem Hauptbahnhof und die Paulinenstraße (inklusive Rupert-Mayer-Platz) sowie die Konrad-Adenauer- / Hauptstätterstraße und die Theodor-Heuss- / Friedrichstraße. Die Details werden mit der Bekanntmachung im Amtsblatt in der Ausgabe vom 21. Dezember und auf der Webseite der Stadt unter  www.stuttgart.de (Öffnet in einem neuen Tab) veröffentlicht.

Böllerverbot auch bei der Grabkapelle

Über die Verbotszone hinaus untersagen es bundesweite Regelungen grundsätzlich, aus Gründen des Lärm- und Brandschutzes im direkten Umfeld von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie in unmittelbarer Nähe besonders gefährdeter Gebäude, wie zum Beispiel Fachwerkhäusern, Pyrotechnik zu zünden. Zudem haben die Staatlichen Schlösser und Gärten im Bereich der Grabkapelle auf dem Württemberg ein Böllerverbot an diesem gerade an Silvester äußerst beliebten Aussichtspunkt mit Blick über das Neckartal ausgesprochen.

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  • GettyImages/phive2015