Das Verbot tritt am 31. Januar außer Kraft, sofern es nicht vorher aufgehoben wird. Derzeit wird in den sozialen Medien verstärkt zu sogenannten „Spaziergängen“ aufgerufen, die sich gegen die Corona‐Verordnung des Landes Baden‐Württemberg richten. Bei diesen „Spaziergängen“ handelt es sich um Demonstrationen, die bewusst nicht bei den Behörden angemeldet werden, um eventuelle corona‐ und versammlungsrechtliche Auflagen zu umgehen. Die Stadt hat sich daher für ein Verbot entschieden.
Sie begründet dies mit den vorsätzlichen Verstößen gegen das Versammlungsrecht sowie mit bewussten Verstößen gegen die Masken‐ und Abstandspflicht bei vorangegangenen vergleichbaren „Spaziergängen“. Zudem zeigen die Erfahrungen anderer Städte wie Mannheim (20. Dezember), München (22. Dezember) oder Schweinfurt (26. Dezember), dass die Aktionen der Bewegung zunehmend aggressiver und gewaltbereiter verlaufen.
Bereits im Oktober hatte die Landeshauptstadt Stuttgart sogenannte „Spaziergänge“ verboten. Damals wollten sich die Teilnehmer unter anderem vor dem Landtag im Mittelpunkt der Bannmeile treffen und anschließend mit Fackeln in der Hand durch die Stuttgarter Innenstadt ziehen.