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Landeshauptstadt Stuttgart

Norovirus

Infektionsgeschehen beim Stuttgarter Frühlingsfest: Alle Lebensmittel im betroffenen Festzelt negativ getestet

Die Infektionserkrankungen vom vergangenen Wochenende sind nicht auf die im betroffenen Festzelt servierten Lebensmittel zurückzuführen. Alle von der Lebensmittelüberwachung entnommenen Proben wurden negativ auf das Norovirus getestet. Die Stadt Stuttgart geht von einer Mensch-zu-Mensch-Übertragung aus.

Die Lebensmittelüberwachung und das Gesundheitsamt waren unmittelbar nach Eintreffen der ersten Krankheitsmeldungen vor Ort, um die Hygiene zu überprüfen und Proben der Lebensmittel zu nehmen. Die Probeergebnisse sowohl bei den Tupferproben als auch bei den beprobten Lebensmitteln waren negativ. Endgültige mikrobiologische Probeergebnisse folgen am Ende dieser Woche.

Hohe Hygienemaßnahmen weiter forciert

Die Behörden hatten nach Bekanntwerden der Erkrankungen in Absprache mit dem Betreiber des betroffenen Festzelts die ohnehin hohen Hygienemaßnahmen weiter forciert. Dazu zählt auch die Untersuchung von Mitarbeitenden mit Symptomen und ohne Symptome. Bei elf Mitarbeitenden ohne Symptome liegen bereits negative Untersuchungsergebnisse vor, bei acht Mitarbeitenden mit Symptomen wurden Untersuchungen veranlasst, die Ergebnisse liegen noch nicht vor.

Die gemeldeten Erkrankungszahlen sprechen dafür, dass die ergriffenen Maßnahmen wirksam sind. Das Infektionsgeschehen im Festzelt konzentrierte sich nach den bisherigen Erkenntnissen auf das Wochenende. Es ist allerdings möglich, dass es im privaten Umfeld von erkrankten Festzeltbesuchern noch zu Folgeerkrankungen kommen kann.

Die Anzahl der bekannten Erkrankungen ist am Donnerstag, 25. April 2024, 16.20 Uhr, auf 727 angestiegen, davon sind bisher fünf Fälle des Norovirus labordiagnostisch bestätigt.

Was Erkrankte und deren Umfeld beachten sollten

Das Gesundheitsamt Stuttgart rät Erkrankten, die  Empfehlungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Öffnet in einem neuen Tab) zu beachten. Es hat zudem einige Hinweise zusammengestellt:

  • Erkrankte sollten sich körperlich schonen und den Kontakt mit anderen Personen möglichst einschränken.
  • Bei Durchfall und Erbrechen ist es wichtig, viel zu trinken.
  • Vor allem Kleinkinder, Schwangere, Senioren oder geschwächte Menschen sollten ärztlich behandelt werden, insbesondere, wenn Durchfälle oft auftreten und/oder länger als 2 bis 3 Tage anhalten und zusätzlich Fieber oder Erbrechen hinzukommen.
  • Es können nur die Beschwerden gelindert werden. Antibiotika sind gegen Noroviren unwirksam. Benutzen Sie, wenn möglich, eine eigene Toilette bis zu 2 Tage nach Genesung. Achten Sie besonders in den 2 Wochen nach der Erkrankung darauf, sich nach jedem Toilettengang gründlich die Hände mit Wasser und Seife zu waschen und auch die Toilette sauber zu halten!
  • Beseitigen Sie immer sehr zügig die Reste von Erbrochenem oder Stuhl, da diese sehr ansteckend sind. Achten Sie danach auf gründliche Händehygiene!
  • Bereiten Sie im Erkrankungsfall keine Speisen für andere zu. Geschirr kann wie üblich gereinigt werden.
  • Wechseln Sie im Krankheitsfall Leib‐ und Bettwäsche, Waschlappen und Handtücher häufig und waschen Sie diese mit einem Vollwaschmittel bei mindestens 60°C. 
  • Vermeiden Sie auch nach Abklingen der Beschwerden mindestens für zwei Tage den Besuch von Altenheimen oder Krankenhäusern, um eine Ansteckung dort zu verhindern. 
  • Achten Sie auch im Anschluss grundsätzlich immer auf sorgfältige Hände‐ und Sanitärhygiene.
  • Bei Noroviren gelten die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Kinder unter 6 Jahren, bei denen ansteckendes Erbrechen und/oder Durchfall festgestellt wurde bzw. der Verdacht darauf besteht, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend nicht besuchen. Eltern müssen die Gemeinschaftseinrichtung über die Erkrankung ihres Kindes informieren. In der Regel kann die Einrichtung erst 2 Tage nach Abklingen der Beschwerden wieder besucht werden. Den genauen Zeitpunkt bestimmt das zuständige Gesundheitsamt. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich. 
  • Wer beruflich mit bestimmten Lebensmitteln zu tun hat, darf bei ansteckendem Erbrechen und/oder Durchfall frühestens 2 Tage nach Abklingen der Beschwerden wieder arbeiten. Das gilt auch für den Verdachtsfall.

Hinweis: Bei Fragen erreichen Sie das Gesundheitsamt Stuttgart unter  infektionsschutzstuttgartde

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