Der Aufhebungsbeschluss wurde mit großer Mehrheit gefasst, es gab lediglich fünf Gegenstimmen und keine Enthaltung.
Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper hatte zu der Sondersitzung eingeladen, weil das Regierungspräsidium Stuttgart als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die Beschlussfassung des Gemeinderats über den Antrag Nr. 6/2024 mit Schreiben vom 28. März 2024 für gesetzeswidrig erklärt hatte. Das Regierungspräsidium begründete seine Entscheidung damit, dass private Seenotrettung im Mittelmeer nicht zu den kommunalen Aufgaben der Stadt Stuttgart gehöre. Auch nach dem Grundgesetz lasse sich keine entsprechende Verbandskompetenz der Stadt für die private Seenotrettung begründen. Zudem sei der Beschluss „nicht mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbar“.
Beschluss mit vollem Vorsatz gefasst
Vier Ämter der Stadtverwaltung hatten den Antrag zuvor geprüft und waren allesamt zu der Einschätzung gelangt, dass eine derartige Patenschaft rechtlich zumindest sehr bedenklich sei. Auch das Regierungspräsidium Stuttgart hatte sich im Vorfeld in diese Richtung geäußert, stellte jedoch nach der Beschlussfassung durch die Gemeinderatsmehrheit eine eindeutige Gesetzeswidrigkeit fest. Daraufhin hatte OB Nopper Widerspruch gemäß § 43 Gemeindeordnung eingelegt. An die Ratsmehrheit gewandt sagte OB Nopper: „Sie haben mit vollem Vorsatz einen Beschluss gefasst, gegen den seitens der Verwaltung ganz erhebliche rechtliche Bedenken vorgetragen wurden.“
Nopper erklärte ein weiteres Mal, dass er die private Seenotrettung auch in der Sache für den falschen Ansatz halte: „Wir sollten verhindern, dass Schleuser dadurch stärker in Aktion treten und Geflüchtete zur Flucht auf dem Seeweg animieren, die sich dadurch auf nicht seetüchtigen, von Schleusern vermittelten Booten in Gefahr bringen.“