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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Infoveranstaltung zur Neuwahl des Beirats für Menschen mit Behinderung

Mit der konstituierenden Sitzung des neuen Gemeinderats im Juli 2024 endet laut Geschäftsordnung des Beirats für Menschen mit Behinderung auch die Amtszeit der Sachkundigen Mitglieder in dem Beirat.

Wer sich in der neuen Amtszeit politisch als Expertin und Experte für die Belange von Menschen mit Behinderung einbringen und die Politik in der Stadt aktiv mitgestalten will, kann dies ab September 2024 im neu zu besetzenden Beirat für Menschen mit Behinderung tun. Wie Interessierte ab September Mitglied werden können, wird in einer Informations-Veranstaltung am Mittwoch, 12. Juni, 17.30 bis 19 Uhr im Großen Sitzungssaal (4. Obergeschoss) des Stuttgarter Rathauses erläutert.

Nach der Begrüßung hält die Referentin Juliane Harms einen Vortrag rund um das Thema „Beirat für Menschen mit Behinderung“ sowie zum Thema „Selbstvertretung/Empowerment“. Juliane Harms leitet das Aktion-Mensch-Projekt „Empowerment zur Selbstvertretung behinderter Menschen“ in Berlin. Sie engagiert sich im Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen in Berlin und ist Teil des Berliner Behindertenparlaments. Im Anschluss an den Vortrag besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Gebärdensprachdolmetscherinnen sowie eine Dolmetscherin für Leichte Sprache begleiten die Veranstaltung, die auch per Videokonferenz übertragen wird. Die Einwahldaten werden bei der Anmeldung zur Verfügung gestellt. Für die Videokonferenz stehen keine Gebärdensprachdolmetscherinnen zur Verfügung. Für weiteren Unterstützungsbedarf können sich Teilnehmende an die Beauftragte für Menschen mit Behinderung, Jennifer Langer, wenden. Anmeldung an  info.bhbstuttgartde oder telefonisch unter 216-60679.

Ziele und Aufgaben des Beirats für Menschen mit Behinderung

Der Beirat für Menschen mit Behinderung ist ein unabhängiges, nicht weisungsgebundenes und ehrenamtlich tätiges Gremium zur Wahrnehmung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Stuttgart. Er vertritt die Interessen der in der Landeshauptstadt lebenden Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe und stärkeren Selbstbestimmung bei der Teilnahme am Leben in der Stadtgemeinschaft. Der Beirat trägt mit seiner Arbeit zur Akzeptanz von Menschen mit Behinderung bei und hilft, deren Lebensverhältnisse zu verbessern und die erforderlichen Voraussetzungen zur Gestaltung einer barrierefreien Umwelt zu schaffen.

Er berät und unterstützt den Gemeinderat und seine Ausschüsse, die Stadtverwaltung, die städtischen Beteiligungsgesellschaften und die örtlichen Institutionen in allen wichtigen Angelegenheiten und Fragen, welche Menschen mit Behinderung in Stuttgart und deren Interessen betreffen, durch Anregungen, Anfragen, Empfehlungen und Stellungnahmen.

Der Beirat informiert die Öffentlichkeit über die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung, formuliert und vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderung gegenüber politischen Gremien und in der Öffentlichkeit und trägt zur Weiterentwicklung der Fachpolitik für Menschen mit Behinderung bei.

Diese Aufgaben beziehen sich auf alle Lebensbereiche wie Wohnen, Assistenz, Barrieren im öffentlichen Raum, Stellung von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft, Arbeit und Bildung, Freizeit und Kultur, Alter, Gesundheit und Pflege, Information, Kommunikation und Vernetzung.

Der Beirat für Menschen mit Behinderung kann zu allen Anliegen, die Menschen mit Behinderung in der Stadt betreffen, Empfehlungen, Anregungen und Vorschläge an den Gemeinderat richten. Er steht dem Gemeinderat, seinen Ausschüssen, den gemeinderätlichen Gremien und der Verwaltung als sachverständiges Gremium zur Seite.

Zusammensetzung des Beirats

Vorsitzende des Beirats für Menschen mit Behinderung ist die Bürgermeisterin für Soziales und gesellschaftliche Integration als ständige Vertretung des Oberbürgermeisters. Weiterhin setzt sich der Beirat aus sachkundigen sowie beratenden, nichtstimmberechtigten Mitgliedern zusammen.

Sachkundige stimmberechtigte Mitglieder sind Menschen mit Gehbehinderung oder Mobilitätseinschränkung, körperlicher Behinderung, Behinderung aufgrund chronischer Krankheit, psychischer Beeinträchtigung, geistiger oder mehrfacher Behinderung, Sehbehinderung, Blindheit, Hörbehinderung (schwerhörig und gehörlos), Taubblindheit, Sprachbehinderung, Anfallsleiden, Autismus, Menschen mit einem Kind oder einer/einem Jugendlichen mit Behinderung, Angehörige der Menschen, die wegen ihrer Behinderung in einer stationären Wohnform leben und nicht für sich selbst sprechen können.

Beratende, nichtstimmberechtigte Mitglieder sind die Beauftragte der Landeshauptstadt Stuttgart für die Belange von Menschen mit Behinderung, einer von der Liga der Wohlfahrtspflege benannte, in der Behindertenarbeit erfahrene, Person, eine Vertretung jeder Fraktion und Gruppierung des Stuttgarter Gemeinderats.

Für jedes Mitglied soll eine Stellvertretung benannt werden. Die stimmberechtigten Mitglieder haben ihren Wohnsitz in Stuttgart. Sie werden von der Bürgermeisterin für Soziales und gesellschaftliche Integration in Abstimmung mit der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung vorgeschlagen und durch den Gemeinderat gewählt. Die Amtszeit entspricht der Amtsperiode der Mitglieder des Gemeinderats.

Geschäftsführung und Sitzungen

Der Beirat für Menschen mit Behinderung ist dem Referat Soziales und gesellschaftliche Integration zugeordnet. Die Geschäftsführung des Beirats für Menschen mit Behinderung ist innerhalb des Referats der Geschäftsstelle der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung zugeordnet. Diese führt die laufenden Geschäfte des Beirats für Menschen mit Behinderung.

Der Beirat für Menschen mit Behinderung tritt mindestens viermal jährlich zu einer Sitzung zusammen und tagt in der Regel öffentlich. Den Vorsitz hat die Bürgermeisterin für Soziales und gesellschaftliche Integration. Der Beirat kann themen- und anlassbezogen Arbeitskreise bilden.

Der Gemeinderat hat in seinen Haushaltsplan-Beratungen dem Beirat ein Projekt-Budget in Höhe von jeweils 50.000 Euro für die Jahre 2024 und 2025 zur Verfügung gestellt. Mit diesem Budget können Maßnahmen durch den Beirat gezielt fach- und sachgerecht befördert werden.

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