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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Zukunft der Panaromabahn und möglicher Nordhalt: Stadt stellt Medienberichte klar

Die Landeshauptstadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und das Land Baden-Württemberg wollen einen künftigen Betrieb der Panoramabahn bis zum Nordhalt ermöglichen. Sie planen die Errichtung eines Nordhalts und prüfen die Möglichkeit zur Verbindung etwa nach Feuerbach.

Dieser Nordhalt böte die Möglichkeit, Züge der Gäubahn auch nach der Unterbrechung des Schienenwegs zum Stuttgarter Hauptbahnhof über die Panoramabahn in den Stuttgarter Talkessel zu führen. Dies ist voraussichtlich 2025 der Fall.

Der Bürgermeister für Städtebau, Umwelt und Wohnen, Peter Pätzold, stellte am Samstag, 4. Juni, klar: „Die Stadt Stuttgart will die Panoramastrecke für den Schienenverkehr erhalten. Land und Bahn müssen klären, wer als Eisenbahninfrastrukturunternehmen den künftigen Betrieb übernimmt. Die Stadt ist als Eigentümerin hierzu nicht verpflichtet. Das untermauert ein Gutachten – ganz ohne Geheimniskrämerei.“ Vieles davon war bereits Gegenstand des Gerichtsverfahrens, das 2020 vom Bundesverwaltungsgericht letztinstanzlich entschieden wurde.

Medien berichten, die Stadt habe ein Rechtsgutachten „geheim gehalten“, was die Stadt mit Verwunderung zur Kenntnis nimmt. Das diskutierte Gutachten diente der verwaltungsinternen Überprüfung der Rechtsauffassung zur weiteren Betriebspflicht der Panoramastrecke bis zum Nordhalt. Es stützt die Auffassung der Verwaltung und dient letztlich dazu, die Stellung der Stadt gegenüber den Projektpartnern zu stärken. Die Verwaltung wird es in der nächsten Sitzung des Ausschusses Stuttgart 21/Rosenstein auch mit den Fraktionen im Detail besprechen. Dass die Gäubahnthematik und auch der aktuelle Antrag im Ausschuss im Juni auf die Tagesordnung genommen werden, wurde bereits Anfang Mai mit der antragstellenden Fraktion und am 12. Mai mit dem Ältestenrat geklärt.

Hintergrund zum Gutachten

Das Gutachten wurde nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 2020 in Auftrag gegeben. Es sollte klären, ob im Zeitraum bis zur Fertigstellung des Flughafenanschlusses eine Betriebspflicht für die Panoramastrecke bis zum Nordhalt besteht. Es sollte auch klären, ob die Bahn eine Betriebs- und Instandhaltungspflicht für diese Strecke hat. Ferner sollte es auch klären, ob der Planfeststellungsabschnitt 1.5 – also die Zuführung von Bad Cannstatt nach Feuerbach – angesichts der Verzögerungen am Flughafen zu ändern ist.

Das Gutachten zeigt, dass eine weitere Betriebspflicht für die Panoramastrecke durch die Deutsche Bahn zumindest im Interimszeitraum besteht. Dem entspricht auch der Beschluss des Gemeinderats, weiterhin Schienenverkehr auf der Panoramastecke vorzusehen. Die Stadt unterstützt die Planung und den Bau eines Nordhalts und hat diesen auch in den städtebaulichen Planungen berücksichtigt. Für die Stadtverwaltung ist ein Nordhalt in Verbindung mit der Panoramastrecke eine wichtige Ergänzung des Schienenknotens Stuttgart, insbesondere in der Interimszeit bis zum Anschluss des Flughafens an die Gäubahn. Deswegen fordert die Stadt, dass Land und Bahn einen weiteren Betrieb der Panoramastrecke mit einem Nordhalt zumindest im Interimszeitraum vereinbaren.

Ein Rückbau der Gleisflächen benötigt ein eigenes Verfahren, weshalb die Stadt auch Verhandlungen mit der Deutschen Bahn zum Rückbau unternommen hat. Der Rückbau der Gleisanlagen war nicht Fragestellung des Gutachtens.

Ein wichtiger Gesichtspunkt ist auch die Feststellung, dass die Betriebspflicht sich nicht auf Ausbau oder Neubaumaßnahmen bezieht. All diese Punkte sind Gegenstand intensiver Diskussionen mit dem Land, dem Verband Region Stuttgart und der Bahn. Vor allem geht es um die Kostentragung und ob ein sinnvolles Verkehrskonzept vorgelegt werden kann. Erste Kostenschätzungen werden gerade vom Land erarbeitet.

Die Stadt verweist nochmals auf die Darstellungen des Verkehrswissenschaftlichen Instituts an der Universität Stuttgart e.V. (VWI), die die Vorteile des Ausbaus von Stuttgart-Vaihingen zum Interimshalt unterstreichen. Die Gäubahnanlieger haben ja auch bereits die Elektrifizierung der Strecke Horb-Tübingen und den Ausbau einer Strecke über Renningen diskutiert, die beide erhebliche Vorteile für die Gäubahnanlieger bringen und eine Einschleifung in den Tiefbahnhof ermöglichen würden.

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