Insgesamt sind erneut 306 Sitze in allen Stuttgarter Bezirksbeiräten zu besetzen. Dafür schlagen die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen ihre Wunschkandidaten und -kandidatinnen vor; für die offizielle Bestellung ist der Oberbürgermeister zuständig.
Die Zahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder der Bezirksbeiräte richtet sich nach der Einwohnerzahl des jeweiligen Stadtbezirks. Sie beträgt jeweils die Hälfte der in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (§ 25 Abs. 2) für die einzelnen Gemeindegrößenklassen festgesetzten Mitgliederzahlen des Gemeinderats.
Wichtige Rolle in der Kommunalpolitik
Die Bezirksbeiräte spielen eine wichtige Rolle in der Kommunalpolitik. Sie beraten über alle Entscheidungen, die der Gemeinderat für einen bestimmten Bezirk treffen soll, und sprechen Empfehlungen aus. Nach jeder Gemeinderatswahl werden in den 18 äußeren und fünf inneren Stadtbezirken neue Bezirksbeiräte gebildet. Alle Beiräte müssen im entsprechenden Bezirk wohnen.
Die Bestellung der Bezirksbeiräte ist in Paragraf 21 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt geregelt, die auf der Internetseite der Stadt unter https://www.stuttgart.de/medien/ibs/0-1.pdf (Öffnet in einem neuen Tab) zu finden ist. Die Sitzverteilung ist der angehängten Tabelle zu entnehmen.