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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Neues Einbürgerungsrecht: Enormes Interesse und mehr Anträge in Stuttgart

Deutlich mehr ausländische Bürgerinnen und Bürger als bisher haben jetzt die Möglichkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben. Die Landeshauptstadt Stuttgart rechnet mit einem massiven Anstieg der Anträge auf Einbürgerung und damit einer starken Zusatzbelastung des Amts für öffentliche Ordnung.

Grund ist das von der Bundesregierung beschlossene Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts, das am heutigen Donnerstag, 27. Juni, in Kraft tritt.

Andreas Deuschle leitet seit 20 Jahren die Stuttgarter Einbürgerungsbehörde. Diese gehört zur Dienststelle Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht beim Amt für öffentliche Ordnung. Einen solchen Ansturm wie derzeit hat aber auch er noch nicht erlebt. „So haben allein in Stuttgart zusätzlich weitere 36.000 Personen ein Anrecht auf die deutsche Staatsbürgerschaft.“ Künftig reicht für die Einbürgerung ein fünfjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland aus. Bislang waren es acht Jahre. Weiterhin kann nach dem neuen Gesetz die bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten werden. „Auch das macht die Einbürgerung attraktiver und lässt die Antragszahlen weiter steigen“, so Deuschle. Derzeit werden jährlich 4.000 Einbürgerungsanträge in Stuttgart gestellt. Künftig könnten es 8.000 sein.

Die Erleichterungen für die Antragstellenden sind nicht verbunden mit Vereinfachungen für die behördlichen Prüfungen. Eine Einbürgerung ist weiterhin an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft. Deuschle weiter: „Bei der Sicherung des Lebensunterhalts legt das neue Gesetz einen schärferen Maßstab an. Das erhöht unseren Aufwand bei der Prüfung und verlängert die Bearbeitungszeiten.“ Zwar hat die Einbürgerungsbehörde zwischenzeitlich zwei Teams gebildet und hat die vom Gemeinderat bewilligten 10,89 Stellen besetzt, dennoch werden wohl weitere Stellen erforderlich sein. Um dies zu überprüfen, wird die Entwicklung im Herbst 2024 evaluiert.

Darüber hinaus hat die Behörde für den 11. Juli 2024 eine Informationsveranstaltung für die städtischen Kooperationspartner geplant. „Die Migrationsberatungsstellen der freien Träger sind oft der erste Ansprechpartner für potentielle Antragsteller. Hier wollen wir das Wissen über das neue Einbürgerungsrecht schärfen, so dass die Beratungsstellen schon erste Auskünfte geben können“, so Deuschle abschließend.

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