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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Kartenvorverkauf für den Herbstflohmarkt

Der Kartenverkauf für den Herbstflohmarkt am 15. September beginnt ab Montag, 1. Juli, um 8.30 Uhr.

Die Platzkarten können ausnahmslos ab diesem Zeitpunkt erworben werden beim Easy Ticket Service unter Telefon 2 555 555, unter  www.easyticket.de (Öffnet in einem neuen Tab) sowie bei den Easy-Ticket-Service-Vorverkaufsstellen Liederhalle und Neckarwiesenstraße 5, Stuttgart-Wangen.

Pro Person können maximal sechs Frontmeter erworben werden. Reihenwünsche können berücksichtigt werden. Einzelplatzwünsche sind nicht möglich. Die Platzzuweisung erfolgt am Veranstaltungstag von 6 bis 8 Uhr durch die Mitarbeiter von Märkte Stuttgart GmbH.

Ausschließlich für Schülerinnen und Schüler der Grund-, Haupt-, Realschulen und Gymnasien können Karten bis zu vier Frontmeter erworben werden. Studierende können dabei nicht berücksichtigt werden. Ein gültiger Schülerausweis ist am 
Veranstaltungstag der Aufsicht vorzulegen. Wird der Verkaufsplatz beim Flohmarkt nicht vom Schüler selbst belegt, verlieren die Karten ersatzlos ihre Gültigkeit. Eine Vertretung durch Erwachsene durch Aufzahlung ist ausgeschlossen.

Eine Teilnahme am Flohmarkt ohne Platzkarten ist nicht möglich. Die Durchführungsbestimmungen werden beim Erwerb der Platzkarten als Anlage ausgegeben.

Der Herbstflohmarkt findet am Sonntag, 15. September, auf den Plätzen Marktplatz, Karlsplatz, Schillerplatz, der Kirchstraße sowie der Dorotheenstraße und der Planie entlang des Alten Schlosses statt. Die Verkaufszeiten sind von 11 bis 18 Uhr.

Zum Verkauf dürfen antiquarische, gebrauchte und selbstgefertigte kunsthandwerkliche Artikel und Gegenstände, Sammlerstücke und Handarbeiten angeboten werden.

Nicht zugelassen sind:

  • Lebensmittel und Getränke aller Art,
  •  Artikel des Wochenmarktverkehrs (Blumen, Pflanzen etc.),
  •  Kraftfahrzeuge und Kfz-Teile,
  •  Gift-, Arznei- und Rauschmittel,
  •  Schusswaffen und Munition jeglicher Art,
  •  Hieb- und Stoßwaffen,
  •  pyrotechnische Artikel sowie 
  •  Neuware gleicher Art in großen Mengen.

Pavillons mit einer Tiefe von drei Metern können nicht zugelassen werden.

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