Die Evaluation hat das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH (ism) im Auftrag der Stadt Stuttgart umgesetzt, um Aufschluss über die Wirksamkeit der Willkommensbesuche und deren Bewertung durch die Eltern zu erlangen. Dafür wurden unter anderem mehr als 300 Eltern aus Stuttgart online befragt.
Unter anderem werden derzeit die durchführenden Fachkräfte des Jugendamts geschult, damit diese bei den Willkommensbesuchen noch gezielter auf die Bedürfnisse der Familien eingehen können. Eine weitere Neuerung ist die digitale Bereitstellung der Informationen für die Familien: Statt eines analogen Elternbegleitbuchs, das bisher bei den Besuchen überreicht wurde, informiert die Website www.frühehilfen-stuttgart.de (Öffnet in einem neuen Tab) über alle Angebote und Hilfen für junge Familien in Stuttgart sowie über Termine und Veranstaltungen.
Überblick über Angebote für junge Familien
Beim Willkommensbesuch begrüßt die Stadt Stuttgart alle Stuttgarter Neugeborenen: Fachkräfte des Jugendamts besuchen die Familien nach Geburt des Kindes. Sie überbringen ein Geschenk und nehmen sich ausreichend Zeit für alle Fragen der Familien. Bei Beratungs- oder Unterstützungsbedarf empfehlen sie passende Hilfen.
Die Willkommensbesuche sind Teil der Frühen Hilfen. Zu diesen gehören familienunterstützende Angebote für die ersten Lebenswochen wie etwa Guter Start für Familien genauso wie offene Treffs für Familien mit Neugeborenen in den Stadtteil- und Familienzentren oder Eltern-Kind-Kurse. Die Frühen Hilfen wollen Eltern präventiv in ihrer Erziehungskompetenz stärken und mit ihren Angeboten zu einer gelingenden Eltern-Kind-Beziehung beitragen.
Mehr über die Frühen Hilfen und die Willkommensbesuche stehen unter www.frühehilfen-stuttgart.de (Öffnet in einem neuen Tab).
Hinweis: Zur Verfügung gestellte Bilder dürfen nur im Zusammenhang mit einer redaktionellen Berichterstattung zu dieser Pressemitteilung verwendet werden. Die Nutzung des Bildes ist in folgenden Medien gestattet: Print, Online und Social Media. Eine Weitergabe von Fotos an Dritte ist ausgeschlossen.