Der Bürgermeister für Städtebau, Wohnen und Umwelt, Peter Pätzold, erklärte: „Über unser bisheriges Förderprogramm konnten wir bereits über 2.250 Bürgerinnen und Bürger bei der Anschaffung moderner Kühl- und Gefriergeräte unterstützen. Daran knüpfen wir an und erhöhen die Attraktivität des Programms durch die Erweiterung um Geschirrspüler und Waschmaschinen. Bis zu 150 Euro Zuschuss sind beim Kauf eines effizienten Geräts möglich.“
Voraussetzung für die Förderung von Geschirrspülern und Waschmaschinen ist, dass das Bestandsgerät mindestens zwölf Jahre alt ist und gegen ein Gerät der höchsten Effizienzklasse A eingetauscht wird. Weiterhin gefördert wird der Austausch von mindestens 15 Jahre alten Kühl- und Gefrierschränken zu Neugeräten der Effizienzklasse C oder höher. Zusätzlich wurde auf Grund mangelnder Verfügbarkeit bei Einbaukühlschränken unter 1,45 m Höhe auch die Effizienzklasse D aufgenommen.
Die Anträge sind über das sogenannte „Kombi-Antragsformular“ zu stellen, bei diesem können mehrere Förderanträge nutzerfreundlich in einem einzigen Antragsformular kombiniert werden. Nähere Informationen sowie weitere Förderprogramme und Angebote findet man auf der städtischen Homepage unter https://www.stuttgart.de/energie-angebote.
Zuschuss für privates Laden
Mit dem Zuschuss für privates Laden wurde ein neues Förderprogramm geschaffen. Bisher war die Errichtung von vorgelagerter Elektro‐Ladeinfrastruktur nur in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage im Rahmen des Programmes „Stuttgarter Solaroffensive“ förderfähig. In einigen begründeten Fällen ist jedoch die Installation von Photovoltaikanlagen auf Liegenschaften beispielsweise aufgrund ungeeigneter Dachflächen nicht möglich. Damit auch Eigentümer und Mieter in diesen Konstellationen Fördermittel beantragen können, wurden die bestehenden Fördermöglichkeiten nun erweitert.
Als „vorgelagerte Ladeinfrastruktur“ gilt dabei nicht die eigentliche Wallbox, sondern zum Beispiel Kabeltrassen, Zähler und Schaltschränke. Förderfähig ist darüber hinaus auch der Hausanschluss, sofern dieser erst errichtet werden muss. Das kann zum Beispiel bei bisher stromlosen freistehenden Garagenzeilen der Fall sein. Diese vorgelagerte Ladeinfrastruktur wird mit je 1.000 Euro für jeden sofort realisierten Ladepunkt unterstützt sowie mit je 250 Euro für jeden Ladepunkt, der potentiell mit Strom versorgt werden kann. Durch diese abgestufte Förderung sollen die Immobilienbesitzer motiviert werden, Anlagen nicht zu klein zu planen, und auch für spätere Interessenten vorzusorgen. Martin Körner, Leiter des Referats für Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität, sagte dazu: „Wir wollen, dass die Stuttgarterinnen und Stuttgart auch bei der individuellen Mobilität klimaneutral unterwegs sein können. Deshalb unterstützen wir private Investitionen in die dafür nötige Ladeinfrastruktur. Das ist wichtig für eine gute Zukunft unserer Stadt, und schützt das Klima."
Ziel: Aktivitäten im Klimaschutz weiter steigern
Damit die Immobilienbesitzer sich vor Projektdurchführung sachkundig beraten lassen können, übernimmt die Landeshauptstadt auch die Kosten zur Durchführung eines „Pre-Checks“, der bei den Fachbetrieben des Elektrohandwerks gebucht werden kann. Diese enge Abstimmung mit den örtlichen Fachbetrieben stellt Qualität und Verlässlichkeit in der Planung und Umsetzung sicher.
Das gesamte Fördervolumen bis Ende 2023 beträgt für das Gerätetauschprogramm 400.000 Euro und für die Förderung privates Laden 453.000 Euro. Bürgermeister Pätzold: „Ziel der Stadtverwaltung ist es, die Aktivitäten im Klimaschutz weiter zu steigern und möglichst rasch klimaneutral zu sein.“ Dem Gebäudesektor kommt bei der Erreichung der städtischen Klimaschutzziele eine besonders wichtige Rolle zu. Hier setzt die Stadt auf ein breites Angebot an Fördermöglichkeiten, aber auch auf ambitionierte energetische Vorgaben.