Die Kammern unterstützen die Ausländerbehörde weiterhin bei der Beschleunigung von Fachkräfteverfahren.
Bürgermeister Dr. Clemens Maier: „Die zunehmende Komplexität des Einwanderungsrechts ist nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für die Kommunalverwaltungen eine wirkliche Belastung. Wir ziehen an einem Strang, um die bürokratischen Hürden des Ausländerrechts für die Stuttgarter Betriebe erträglicher zu machen. Wir haben mit der Kooperation unsere Zusammenarbeit auf ein neues Niveau gehoben und zugleich ein besseres gegenseitiges Verständnis geschaffen. Wir sehen mit Freude, dass unsere Kooperation als Vorbild für ähnliche Kooperationen in anderen Regionen gedient hat.“
„Für unsere Betriebe ist die Kooperation nur von Vorteil: Wir können sie individuell beraten und im beschleunigten Verfahren betreuen, was durch die Ausländerbehörden kaum möglich ist. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit der zuständigen Stellen fördert zudem den Austausch von Know-how und ermöglicht es, die Wege der Fachkräftezuwanderung weiter zu verkürzen“, sagt Peter Friedrich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Region Stuttgart.
Lange Verfahren als größtes Hindernis
In insgesamt 50 Fällen konnte die Handwerkskammer seit September 2023 ihre Betriebe bei der Zuwanderung neuer Fachkräfte aus dem Ausland unterstützen, in der IHK Region Stuttgart waren es rund 70 Fälle. „Wir wissen aus unseren Umfragen, dass die Betriebe im Südwesten bei der Fachkräftezuwanderung besonders unter den langen und komplizierten Verfahren leiden“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführerin Susanne Herre. Das liege häufig an den intransparenten und komplexen Verfahren sowie an fehlenden Unterlagen. „Wir freuen uns sehr, dass wir dazu beitragen konnten, die Verfahren zu verkürzen, um somit den Betrieben bei ihrer schwierigen Suche nach Fachkräften hilfreich zur Seite zu stehen.“
Service im September 2023 gestartet
Der Service der Kammern ist im September 2023 gestartet: Er beinhaltet die Information und Beratung zu den rechtlichen Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung und zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Außerdem unterstützen die Kammern bei der Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens und der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen. Die Kammern handeln hierbei in Untervollmacht für das Unternehmen und leiten die vollständigen Unterlagen an die Ausländerbehörde weiter. Diese startet das Anerkennungsverfahren, holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein und stellt bei erfolgreichem Bescheid die Vorabzustimmung zur Visumerteilung aus. Ergänzend erhalten die Unternehmen von den Kammern Infos und Ansprechstellen zu Onboarding und Integration der internationalen Fachkräfte im Betrieb.
Die Landeshauptstadt Stuttgart geht mit der Einbindung der Kammern in das beschleunigte Fachkräfteverfahren einen vom Gesetz vorgesehenen Weg, der in Deutschland nur von wenigen Ausländerbehörden eingeschlagen wurde und der zum Bürokratieabbau und zur besseren Kooperation der an der Fachkräfteeinwanderung beteiligten Stellen beitragen soll. Im letzten Jahr sind bereits andere Regionen dem Vorbild der Stuttgarter Kooperation gefolgt.
Weitere Infos unter www.ihk.de/stuttgart/UIF (Öffnet in einem neuen Tab)
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- Bildnachweis: Dr. Clemens Maier, Dr. Susanne Herre und Peter Friedrich unterschreiben in der Ausländerbehörde die Vereinbarung, Foto: Ferdinando Ianone, Rechte LHSJPEG-Datei265,24 kB
- Bildnachweis: Zusammen mit der Leiterin des Ordnungsamtes, Susanne Scherz, sprechen sie mit Mitarbeiterinnen der Behörde, Foto: Ferdinando Ianone, Rechte LHSJPEG-Datei594,81 kB