Die obere Einfahrt in die Fahrradstraße von der Wiener Straße ist mit Fahrradstraße und dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ beschildert. Damit gilt für diesen Bereich sowie im weiteren Verlauf eine Anliegerregelung. Einfahrtsberechtigt sind damit nur Anwohner sowie deren Besucher oder Lieferanten. Eine Durchfahrt durch die Fahrradstraße oder direkt zur Stuttgarter Straße ist nicht mehr erlaubt.
Die Fahrradstraße ist in ihrem gesamten Verlauf vorfahrtberechtigt. Dies wird durch flächige türkisblaue Beläge in den Kreuzungsbereichen hervorgehoben. In den Kreuzungsbereichen der Linzer und Grazer Straße wurden darüber hinaus bauliche Gehwegüberfahrten mit Bordsteinen hergestellt. In der Anfangszeit weist zudem eine zusätzliche Beschilderung mit auffälligem Gelbblinker auf die geänderte Vorfahrt hin.
Von der Leobener Straße kommend ist das Verkehrszeichen „Beginn einer Fahrradstraße“ ohne Zusatzzeichen aufgestellt. Hier dürfen ausschließlich Fahrräder einfahren. Faktisch entspricht die rechtliche Neuregelung der bisherigen Konstellation eines Einfahrtsverbots mit Ausnahme für den Radverkehr.
Die Stadt Stuttgart setzt sich aktiv für die Förderung des Fahrradverkehrs ein und schafft mit der Fahrradstraße Burgenlandstraße/Linzer Straße eine sichere und attraktive Verbindung für Radfahrerinnen und Radfahrer.
Hauptradroutennetz bis 2030 fertigstellen
Eine Fahrradstraße ist eine Straße, deren Fahrbahn ausschließlich dem Radverkehr vorbehalten ist, es sei denn, durch Verkehrszeichen sind weitere Verkehrsteilnehmende ausdrücklich zugelassen wie beispielsweise Anlieger. Alle Fahrzeuge dürfen nicht schneller als 30 Stundenkilometer fahren. Radfahrende dürfen nicht gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, müssen Autofahrer ihre Geschwindigkeit verringern.
Der Zielbeschluss des Gemeinderats vom 21. Februar 2019, Stuttgart zu einer fahrradfreundlichen Stadt zu machen, enthält unter anderem Aufgabe, das Hauptradroutennetz bis 2030 fertigzustellen und den Anteil der Radfahrenden auf 25 Prozent zu erhöhen.
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