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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Beflaggung zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

Zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus werden die Dienstgebäude der Stadt Stuttgart am Montag, 27. Januar, wie folgt beflaggt:

  • bei vier Fahnenmasten mit Europa-, Bundes-, Landes- und Stadtflagge
  • bei drei Fahnenmasten mit Bundes-, Landes- und Stadtflagge
  • bei zwei Fahnenmasten mit Bundes- und Landesflagge
  • bei einem Fahnenmast mit der Bundesflagge

Die Beflaggung erfolgt mit Trauerflor oder auf Halbmast.

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