Im Rahmen einer Expertenanhörung des Deutschen Bundestags hat die Landeshauptstadt Stuttgart am heutigen Montag, 2. Dezember, ihre feste Erwartung bekräftigt, die freiwerdenden Gleisflächen hinter dem neuen Hauptbahnhof für die städtebauliche Entwicklung und den Wohnungsbau nutzen zu können und dort den neuen Stadtteil Rosenstein zu entwickeln. Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags befasste sich am Nachmittag in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Änderung der Freistellungsvoraussetzungen des Paragrafen 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG). Die Interessen der Landeshauptstadt Stuttgart vertrat Baubürgermeister Peter Pätzold.
Die aktuelle Fassung von § 23 AEG vom Dezember 2023 erlaubt es nur noch bei einem „überragenden öffentlichen Interesse“, Eisenbahnflächen zu entwidmen und sie für andere Zwecke als den Bahnbetrieb zu nutzen. Nach dieser Anwendung des § 23 AEG durch das Eisenbahn-Bundesamt gilt Wohnungsbau nicht als Vorhaben von überragendem öffentlichen Interesse. Die Beschränkung der Planungshoheit der Städte und Gemeinden würde – wenn sie bestehen bliebe – zu Brachflächen in deutschen Innenstädten führen.
Stuttgarts Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper sagt: „Wir haben heute im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags klar für eine Rückgängigmachung von § 23 AEG plädiert – im Interesse der Wahrung der städtebaulichen Jahrhundertchance für Stuttgart und im Interesse von über 10.000 Menschen, für die in Zeiten großer Wohnungsnot annähernd 6.000 Wohnungen im Rosensteinquartier entstehen können. Und am Montag, 9. Dezember, werde ich dieses Plädoyer im Bundeskanzleramt im Rahmen des Gesprächs des Präsidiums des Deutschen Städtetags mit Bundeskanzler Olaf Scholz in aller Deutlichkeit wiederholen.“ Nopper fordert noch in dieser Legislaturperiode eine Reform von § 23 AEG. Damit bekräftigt er eine entsprechende Forderung des Bundesrats.
In Stuttgart stehen kaum freie Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung, der Wohnungsmarkt ist äußerst angespannt. Seitdem die Stadt die freiwerdenden Gleisflächen 2001 von der Deutschen Bahn erwarb, gilt der geplante Stadtteil Rosenstein als einer der wichtigsten Bausteine, um den Wohnungsbedarf in Stuttgart zu decken. Er ist die größte Wohnbaufläche in der Planung in Stuttgart. Auf der Grundlage des Grundsatzbeschlusses des Gemeinderats zur Bodenpolitik aus dem Jahr 2022 sollen die Flächen in der Regel in Erbpacht vergeben werden und 80 Prozent der Wohnungen sollen gefördert oder bezahlbar sein.
Am 7. November hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart mehrheitlich für eine Kommunalverfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsbericht gegen die Neufassung von § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) gestimmt.