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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Projektmittelfonds „Zukunft der Jugend 2025“ – Anträge für größere Projekte bis 28. Februar möglich

Stuttgarter Schulen, Schülermitverwaltungen, gemeinnützige Vereine oder Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die ein Projekt für Kinder oder Jugendliche planen und finanzielle Unterstützung benötigen, können bis zum 28. Februar 2025 Projektanträge über den Projektmittelfonds „Zukunft der Jugend“ einreichen.

Gefragt sind größere Vorhaben ab 2.500 Euro, die maximal drei Jahre dauern. Es ist keine Eigenbeteiligung erforderlich, ein Budget für die Anschlussfinanzierung erfolgreicher Aktionen ist vorhanden. Wer oder welches Projekt gefördert wird, steht bis Ende Juli 2025 fest.

Die Stadt Stuttgart unterstützt seit mehr als 25 Jahren Projekte, die benachteiligten Kindern und Jugendlichen helfen. Themenschwerpunkte sind Vielfalt, öffentliche Räume, Demokratiebildung, Sprache und Gesundheit. Insgesamt können rund 350.000 Euro vergeben werden, ohne dass eine Eigenbeteiligung erforderlich ist. Für kleinere Kinder- und Jugendprojekte können Zuschüsse bis zu 2.500 Euro über das Ad-hoc-Verfahren beantragt werden. Diese Möglichkeit besteht das ganze Jahr über, bis das Gesamtbudget von 50.000 Euro ausgeschöpft ist.

Detaillierte Informationen, die Ausschreibung und die Antragsunterlagen sind zu finden unter www.stuttgart.de/projektmittelfonds. Fragen beantwortet das Jugendamt Stuttgart, Projektmittelfonds „Zukunft der Jugend“, Telefon 216-55895, E-Mail  projektmittelfondszdjstuttgartde.

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