Der Gemeinderat hat den neuen Mietspiegel 2025/2026 als qualifizierten Mietspiegel anerkannt.
Der Leiter des Statistischen Amts, Dr. Matthias Fatke, sagte: „Die neue gesetzliche Auskunftspflicht bei der Mietspiegelbefragung hat ihren Zweck erfüllt: Nahezu alle zufällig ausgewählten Mieter und Vermieter, die zur Teilnahme aufgefordert waren, haben an der Befragung teilgenommen. Der neue qualifizierte Mietspiegel basiert damit auf einer besseren Datengrundlage als jemals zuvor.“
Moderate Mietpreissteigerung als Folge der neuen gesetzlichen Auskunftspflicht
Durch die neue gesetzliche Auskunftspflicht haben dieses Jahr Personengruppen an der Befragung teilgenommen, die sich zuvor in geringerem Ausmaß beteiligt hatten. Für viele dieser Haushalte trifft nachweislich zu, dass sie in durchschnittlich günstigeren Mietverhältnissen wohnen. Demzufolge ist ein moderaterer Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete zu beobachten: Insgesamt stiegen die Nettokaltmieten für einen Quadratmeter Wohnfläche in mietspiegelrelevanten Wohnungen in Stuttgart zwischen April 2022 und April 2024 um 1,0 Prozent auf nun durchschnittlich 11,15 Euro.
Dass sich die Zusammensetzung der Stichprobe aufgrund der gesetzlichen Auskunftspflicht verändert hat, lässt sich in vielen Städten beobachten, die einen Mietspiegel erstellen. Das Beispiel des Mannheimer Mietspiegels legt nahe, dass der preisdämpfende Effekt zeitlich begrenzt ist: Dort folgte auf eine ähnlich moderate Mietpreissteigerung beim ersten Mietspiegel mit Auskunftspflicht (2023/2024: 1,3 Prozent) bei erneuter Anwendung eine Erhöhung um 8,4 Prozent (2025/2026).
Allerdings haben zahlreiche Städte, zum Beispiel Frankfurt am Main, in der Vergangenheit Gewichtungen vorgenommen, um die geringere Antworthäufigkeit von mutmaßlich unterrepräsentierten Personengruppen auszugleichen. In diesen Städten tritt daher kein vergleichbar preisdämpfender Effekt der Auskunftspflicht auf.
Wohnlage und viele Ausstattungsmerkmale mit geringeren Preisaufschlägen
Viele Ausstattungsmerkmale des vorherigen Mietspiegels erweisen sich weiterhin als mietpreisrelevant. Dennoch geht die Neuaufstellung des Mietspiegels zwangsläufig mit Veränderungen für die Anwendenden einher. Hinzu kommen beispielsweise neue Merkmale, für die früher keine Mietpreisdifferenz nachgewiesen werden konnte oder die in der überarbeiteten Befragung erstmalig erhoben wurden.
Außerdem sind in vielen Fällen die Zu- und Abschläge im Mietspiegel 2025/2026 geringer als bisher. Dies ist darauf zurückzuführen, dass das statistische Modell durch eine weitere gesetzliche Änderung sogenannte außergesetzliche Merkmale berücksichtigt. Dabei handelt es sich um mietspreisrelevante Faktoren, wie zum Beispiel die Mietdauer oder der Vermietertyp, die zu einer genaueren Schätzung der Zu- und Abschläge im Mietspiegel führen.
Die Lageeinteilung erfolgt nur noch in zehn Kategorien. Davon weisen acht Lagen statistisch signifikante Mietpreisunterschiede auf. Auch innerhalb der Lage „Mitte“ zeigt sich dank der außergesetzlichen Merkmale nun eine preissignifikante Ausdifferenzierung, die es erlaubt, an vielbefahrenen Straßen gelegene Gebiete von eher ruhigeren Wohngebieten abzugrenzen.
Vorgehen bei der Mietspiegelerstellung
Das Statistische Amt hat 10.000 Mietverhältnisse zufällig ausgewählt, um deren Mieter und Vermieter mit Hilfe eines schriftlichen oder Online-Fragebogens ab April 2024 zu befragen. Diese Daten hat das Statistische Amt nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erhoben, aufbereitet und statistisch ausgewertet. In die Auswertungen zum Mietspiegel flossen 4.877 „mietspiegelrelevante“ Mietverhältnisse ein (freier Wohnungsmarkt, Bezug oder Mietpreisänderung innerhalb der letzten sechs Jahre, nicht möbliert). Die bereinigte Ausschöpfungsquote lag bei 87 Prozent für die Mietenden und bei 91 Prozent für die Vermietenden.
Der Stuttgarter Haus- und Grundbesitzerverein e.V. und der DMB-Mieterverein Stuttgart und Umgebung e.V. wurden bei der Erstellung des Mietspiegels 2025/2026 beteiligt.
Bestellung des Mietspiegels
Der neue Mietspiegel 2025/2026 enthält neben den Wohnwertmerkmalen, die einen Einfluss auf die Miethöhe haben, auch eine Karte zur Zuordnung einer Wohnung zu der entsprechenden Lagekategorie.
Der Mietspiegel ist als PDF-Version kostenfrei sowie ab Jahreswechsel gedruckt gegen eine Schutzgebühr von 7 Euro erhältlich:
- Beim Statistischen Amt, Eberhardstraße 37, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 216-98587, Fax: 0711 216-98570, per E-Mail: poststelle.12stuttgartde sowie im Internet unter www.stuttgart.de/mietspiegel (Öffnet in einem neuen Tab)
- Beim Amt für Stadtplanung und Wohnen, Dienststelle Hospitalstraße 8, 70174 Stuttgart, Tel: 0711 216-91381 sowie per E-Mail: mietpreisstuttgartde
Außerdem stehen ein Online-Mietspiegelrechner sowie ein digitaler Kartenviewer zur Lagebestimmung unter www.stuttgart.de/mietspiegel (Öffnet in einem neuen Tab) zur Verfügung.
Auskünfte zur Anwendung des Mietspiegels gibt das Amt für Stadtplanung und Wohnen (E-Mail: mietpreisstuttgartde, Tel: 0711 216-91381).