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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Arbeitsgericht Stuttgart erlaubt Warnstreik am Montag, 13. November

Der von der Gewerkschaft ver.di ausgerufene Warnstreik für die Einrichtungen der
Landeshauptstadt Stuttgart am kommenden Montag,13. November, ist vom
Arbeitsgericht Stuttgart am heutigen Freitag erlaubt worden. Das Gericht entschied im Eilverfahren, der Streik sei nicht offensichtlich rechtswidrig.

Ziel des Streikaufrufs ist es, den Kommunalen Arbeitgeberverband Baden- Württemberg (KAV-BW) zur Fortsetzung der Verhandlungen über den Tarifvertrag zur Altersteilzeit (TV FlexAZ) zu bewegen. Der Kommunale Arbeitgeberverband Baden-Württemberg (KAV-BW) und die Landeshauptstadt Stuttgart halten diesen Streikaufruf für rechtswidrig und hatten gerichtliche Schritte dagegen eingeleitet. Das Arbeitsgericht Stuttgart hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bezüglich der Unterlassung heute zurückgewiesen.

Im Kern ging es darum, ob ein im April 2023 abgeschlossener Änderungstarifvertrag zur Altersteilzeit eine Friedenspflicht entfaltet und damit ein Streikverbot besteht. Dies sah die Kammer im Eilverfahren nicht so. Sie sah keine offensichtliche Rechtswidrigkeit des Streiks. Kernfrage der Verhandlung war, ob sich die Tarifvertragsparteien im Rahmen der Tarifrunde 2023 über eine zukünftige Altersteilzeitregelung über den 31.12.2022 hinaus geeinigt haben. Das Gericht vertrat dazu die Auffassung, dass die Tarifverhandlungen diesbezüglich gescheitert seien. Der geschlossene Änderungstarifvertrag betreffe lediglich die in den Vorjahren bis 31.12.2022 abgeschlossenen Alterszeitverträge.

Aufgrund der Entscheidung des Gerichtes sind am Montag, 13. November, streikbedingt Einschränkungen bei den Einrichtungen der Landeshauptstadt Stuttgart zu erwarten. Dies gilt auch für die städtische Abfallwirtschaft AWS, siehe die gesonderte Pressemitteilung. Betroffen sein werden zudem die städtischen Kindertagesstätten, die städtischen Schülerhäuser und die städtischen Einrichtungen der Ganztagesschule.

Die Stadt Stuttgart empfiehlt allen Eltern, die Kinder in solchen Einrichtungen haben, sich am Montagmorgen zu informieren, ob ihre jeweiligen Einrichtungen geöffnet sind. Gewöhnliche Schulstunden sind von dem Streik nicht betroffen.

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