Es kann sich um Ateliers, Büros, Proben- oder Darbietungsräume handeln, für die permanent Nebenkosten zu entrichten sind. Die Nebenkosten werden anteilig pro Quadratmeter für das erste Quartal 2023 bezuschusst.
Viele Künstlerinnen und Künstler sind auf Drittmittel angewiesen, um ihre künstlerischen Projekte realisieren zu können. Steigende Nebenkosten für ihre Arbeitsräume stellen eine zusätzliche Herausforderung dar.
„Die Kulturraum-Hilfe ist ein wichtiger Schritt, um geförderte Künstlerinnen und Künstler und Kollektive in der Stadt zu entlasten und ihnen zu ermöglichen, ihre Arbeit hier weiterhin erfolgreich fortzuführen.“ so Erster Bürgermeister Dr. Fabian Mayer. „Gleichzeitig gewinnen wir wertvolle Informationen zu künstlerisch genutzten Arbeitsräumen, die uns bei der Bestandsaufnahme kultureller Infrastruktur weiter voranbringen.“
„Die Stadt Stuttgart hat die Fördermaßnahme gezielt vor dem Hintergrund entwickelt, dass Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstler beim Kulturfonds Energie des Bundes nicht antragsberechtigt sind. Für die Kulturraum‐Hilfe stehen zunächst insgesamt 100.000 Euro zur Verfügung“, erklärt Magdalen Pirzer, Leiterin der Kulturförderung.
Der Gemeinderat hat im Verwaltungsausschuss am 5. Juli einstimmig eine Kulturraum-Hilfe für Stuttgarter Künstlerinnen und Künstler beschlossen. Die angesichts der gestiegenen Energiepreise von der Kulturverwaltung konzipierte Förderung fand im Ausschuss für Kultur und Medien am 25. Juli ebenfalls großen Zuspruch.
Weitere Informationen zu der Kulturraum-Hilfe und den Antragsformularen sind unter www.stuttgart.de/kultur/kulturfoerderung/foerdermoeglichkeiten.php#nothilfe-foerderfonds-kultur-iii-kulturraum-hilfe (Öffnet in einem neuen Tab) zu finden.