Das Feuermachen im Wald ist grundsätzlich verboten, auch an selbst mitgebrachten Grills. Eine Ausnahme bilden die offiziellen, eingefassten Feuerstellen auf den Grillplätzen der Stadt Stuttgart – im Stadtwald und in den Grünanlagen.
Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt weist darauf hin, dass auch eine unachtsam weggeworfene Zigarette schnell ein Feuer verursachen kann. Im Wald gilt deshalb ein generelles Rauchverbot von März bis einschließlich Oktober.