Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Grillverbot an Grillstellen im Stadtgebiet ab 27. Juli aufgehoben

Aufgrund der aktuellen Wettersituation wird das Grillverbot an den öffentlichen Grillstellen im Stadtgebiet aufgehoben.

Das Feuermachen im Wald ist grundsätzlich verboten, auch an selbst mitgebrachten Grills. Eine Ausnahme bilden die offiziellen, eingefassten Feuerstellen auf den Grillplätzen der Stadt Stuttgart – im Stadtwald und in den Grünanlagen.

Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt weist darauf hin, dass auch eine unachtsam weggeworfene Zigarette schnell ein Feuer verursachen kann. Im Wald gilt deshalb ein generelles Rauchverbot von März bis einschließlich Oktober.

Erläuterungen und Hinweise