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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Mehrweg statt Einweg bei Essen und Trinken „To-go“ – Verstärkte Kontrollen zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht

Seit Anfang des Jahres gilt, wer Speisen und Getränke zum Mitnehmen vor Ort in Einwegverpackungen anbietet, das heißt solche befüllt, muss Mehrwegverpackungen anbieten. Entweder durch eigene Mehrwegbehälter oder durch Teilnahme an einem Mehrwegsystem.

Kleinere Betriebe – unter 80 Quadratmeter und mit weniger als fünf Mitarbeitenden – können alternativ anbieten, kundeneigene Mehrwegbehälter zu befüllen. Diese Pflicht hat der Bund beschlossen. Die Überwachung dieser Pflicht obliegt der Stadt Stuttgart. Die untere Abfallrechtsbehörde der Stadt kontrolliert daher ab 15. August verstärkt die Mehrwegangebote in Betrieben. Diese Maßnahme will dem Gesetz mehr Geltung verschaffen, den Einsatz von Mehrwegverpackungen fördern und in der Bevölkerung für mehr Bewusstsein im Umgang mit Einwegprodukten sorgen.

Die Stabsstelle Klimaschutz der Stadt Stuttgart koordiniert parallel eine Kommunikationskampagne für Gastronomiebetriebe. Die Kampagne soll die Betriebe im kommenden Herbst ansprechen und über die Mehrwegangebotspflicht informieren. Zusätzlich sollen die Gastronomiebetriebe Informationsmaterialien an die Hand bekommen, die ihnen bei der Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht sowie der Hinweispflicht helfen. Weitere Unterstützung soll durch eine Online-Informationsveranstaltung erfolgen. Darin wird unter anderem über die Auswahlmöglichkeiten an Mehrwegsystemen informiert.

Mehr Mehrweg für weniger Müll

Der verstärkte Einsatz von Mehrwegverpackungen wird langfristig positive Auswirkungen auf die Umwelt haben. Gemeinsam können so Einwegverpackungen reduziert werden. Alle betroffenen Unternehmen sollen dazu ermutigt werden, sich frühzeitig auf die verstärkten Kontrollen vorzubereiten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Mehrwegangebotspflicht zu erfüllen. Dazu gehören neben dem Angebot und der Rücknahme von Mehrwegverpackungen insbesondere Hinweisschilder für Kundinnen und Kunden. Mit gut lesbaren Hinweisen muss die Kundschaft darauf aufmerksam gemacht werden, dass es eine umweltfreundlichere Alternative zur Einmalnutzung eines Produkts angeboten wird.

Werden Verstöße festgestellt, kann dies für die Betriebe zu Bußgeldern bis zu 10.000 Euro führen.

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