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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Höhere Zuschüsse: Gemeinderat beschließt Flexibilisierung der Garantieverträge

Das weiterentwickelte Förderprogramm „Wohnungsakquise für Wohnungslose und einkommensschwache Haushalte“ des städtischen Sozialamts gilt ab 3. August. Der Gemeinderat hat das neugefasste Förderprogramm in seiner Sitzung am 26. Juli einstimmig beschlossen.

Die Laufzeit der Garantieverträge kann nun auch fünf Jahre betragen und nach Ende dieser Laufzeit einmalig um weitere zwei Jahre verlängert werden. Die maximale Förderung für Instandsetzung und Instandhaltung bestehenden Wohnraums wird dann für große Wohnungen, in denen mindestens fünf Personen leben, auf 15.000 Euro erhöht. Weiterhin besteht die Möglichkeit eines Zehn-Jahres-Vertrags.

Mit dieser Flexibilisierung des kommunalen Förderprogramms will das Sozialamt mehr Bürgerinnen und Bürger dafür gewinnen, ihre Wohnungen an Wohnungslose und Menschen aus einkommensschwachen Haushalten zu vermieten. Förderanträge stellen können alle Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften und Erbengemeinschaften, die innerhalb des Stadtgebiets ein Wohngebäude oder eine Wohnung besitzen.

Der Garantievertrag umfasst zum einen eine Mietausfallgarantie und zum anderen eine direkte Ansprechperson beim Amt, die sich um alle Fragen rund um das Mietverhältnis kümmert. Im Gegenzug sichern die Vermieterinnen und Vermieter zu, dass die Miete innerhalb der Mietobergrenzen des Sozialamts und des Jobcenters liegt und ausschließlich an Personen vermietet wird, die das Sozialamt gezielt vermittelt.

Auskünfte über das Programm erteilt das Sozialamt der Stadt Stuttgart, Telefon 216-59064, E-Mail  garantievertraegestuttgartde, Eberhardstraße 33, und sind einsehbar unter  www.stuttgart.de/leben/wohnen/garantievertraege/

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