Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Stadt richtet Carsharing-Stellplätze in allen Stadtbezirken ein

In allen Stadtbezirken der Landeshauptstadt Stuttgart gibt es jetzt mindestens eine Carsharing-Station.

Für die nun anstehende Phase wurden im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens 56 Stellplätze an 30 Stationen vergeben. Damit wird fortgeführt, was in den ersten beiden Phasen des Projekts von 2017 bis 2019 seinen Anfang genommen hat, als Stuttgart als eine der ersten Städte bundesweit öffentliche PKW-Stellplätze als Carsharing-Stellplätze ausgewiesen hat. Am Montag, 7. Juni 2021, haben der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Clemens Maier, der Leiter des Referats Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität, Dr. Michael Münter, und die Bezirksvorsteherin von Botnang, Mina Smakaj, die neuen Carsharing-Stellplätze in Botnang am Mobilitätspunkt Eltinger Straße offiziell an das Carsharing-Unternehmen stadtmobil übergeben.

Ordnungsbürgermeister Dr. Maier sagte bei der Präsentation vor Ort: „Sharing-Angebote sind ein wichtiger Baustein für eine moderne und lebenswerte Stadt. Sie bieten den Menschen Mobilitätsalternativen, ohne einen eigenen Pkw besitzen zu müssen. Wir stellen deshalb den Anbietern gerne Stellplätze im öffentlichen Raum zur Verfügung, damit Carsharing noch besser wahrgenommen und genutzt wird.“

Dr. Michael Münter, Leiter des Referats Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität, erklärte: „Mit dem Carsharing-Konzept hat sich die Stadt Stuttgart das Ziel gesetzt, in allen Stadtbezirken Carsharing-Stationen einzurichten. Dieses Ziel haben wir jetzt erreicht. In Stuttgart gibt es eine große Vielfalt an Sharing-Angeboten mit Autos, Fahrrädern, Pedelecs, Lastenrädern, Rollern und Scootern – viele davon elektrisch. Mit der Einrichtung von Stellplätzen für das stationsgebundene Carsharing weisen wir auf die Bedeutung der Sharing-Angebote für eine neue und nachhaltige Mobilität in der Stadt hin.“

Die 56 neuen Carsharing-Stellplätze verteilen sich wie folgt: In Botnang sind es drei Stellplätze an den U-Bahn-Stationen Lindpaintnerstraße und Eltinger Straße. Weitere Carsharing-Stellplätze wurden in den Stadtbezirken Mitte (2), Nord (4), Süd (8), Ost (1), Bad Cannstatt (12), Birkach (2), Degerloch (1), Feuerbach (2), Möhringen (1), Mühlhausen (1), Münster (2), Plieningen (1), Sillenbuch (6), Vaihingen (4), Weilimdorf (4) und Zuffenhausen (2) eingerichtet. In den weiteren Stadtbezirken Stuttgarts gibt es bereits Carsharing-Stationen.

Bezirksvorsteherin Smakaj sagte: „Es freut mich, dass die Nachfrage nach Carsharing so groß ist und wir heute in Botnang die neuen Carsharing-Stellplätze offiziell übergeben können. Wir sind gerne Teil verschiedener Mobilitätsangebote.“

Bei den ersten beiden Phasen wurden von 2017 bis 2019 insgesamt 32 Stellplätze in verschiedenen Stadtbezirken an die Carsharing-Unternehmen stadtmobil, Flinkster und Autohaus Krautter (Ford Carsharing) vergeben. In der dritten Phase folgte die Vergabe von weiteren 56 Stellplätzen an stadtmobil. Somit gibt es in ganz Stuttgart aktuell 88 Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Raum. In der nächsten Phase des Projekts werden zum ersten Mal Carsharing-Stationen für rein elektrische Fahrzeuge eingerichtet. Die Übergabe der Stationen ist für Anfang 2022 geplant.

Hintergrund

Die Vergabe von Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum basiert auf den Richtlinien des „Konzepts für die Förderung des Carsharings in der Landeshauptstadt Stuttgart“, das im Januar 2020 vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik ein-stimmig beschlossen wurde. Das Konzept sieht vor, ein flächendeckendes Carsharing-Angebot in zentralen, gut sichtbaren Lagen – vorzugsweise in der Nähe von ÖPNV-Knotenpunkten – zu schaffen.

Das Carsharing-Gesetz, das am 1. September 2017 in Kraft getreten ist, eröffnete den deutschen Städten konkrete Möglichkeiten für eine verbesserte und vereinfachte Carsharing-Förderung. So ermöglichte das Gesetz erstmals die Bevorrechtigung die-ser Mobilitätsform im öffentlichen Raum. Für Carsharing-Anbieter, die ihre Fahrzeuge an festen Stationen bereitstellen, können Städte exklusiv Stellplätze im öffentlichen Straßenraum einrichten.

Erläuterungen und Hinweise