Jede der drei Regionen kann große wissenschaftliche und wirtschaftliche Stärken sowie Potenziale im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) vorweisen. Die Regionen wollen ihre Kompetenzen bündeln, gemeinsam ein KI-Ökosystem schaffen, sich als optimaler Standort eines Innovationsparks für Künstliche Intelligenz präsentieren und Baden-Württemberg in der KI stärken.
In den jetzt eingereichten Eckpunkten werden Inhalte, Flächen und die Finanzierung des Vorhabens dargelegt und gezeigt, dass die Mindestanforderungen des Landes-Wettbewerbs alle erfüllt werden können: Die Regionen bieten hervorragende Voraussetzungen, um Baden-Württemberg mit einem Innovationspark überregional und international erfolgreich zu positionieren.
Ein „Innovationspark KI“ im Herzen Baden-Württembergs
Entstehen soll im Zentrum Baden-Württembergs eine europaweit einzigartige KI-Innovationsinfrastruktur, in der Unternehmen in Kooperation mit Wissenschaft, Gesellschaft und der öffentlichen Verwaltung KI-Anwendungen, Produkte und Geschäftsmodelle entwickeln, erproben und international vermarkten können. Die Partner wollen diese innovative Zusammenarbeit durch die Gründung einer Genossenschaft unterstreichen.
Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart
Die Landeshauptstadt wird sich am Wettbewerb „Innovationspark KI“ beteiligen. Die Stadt beabsichtigt, die Entwicklung des Innovationsparks KI Baden-Württemberg mit bis zu 5 Millionen Euro für Investitionen am Standort Stuttgart zu unterstützen, dazu hat der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt. Erster Bürgermeister Dr. Fabian Mayer: „Die drei teilnehmenden Regionen sind allesamt Hotspots für Künstliche-Intelligenz und gehören zu den stärksten Innovations- und Wirtschaftsstandorten in Baden-Württemberg. Dieser Verbund ist einzigartig. Stuttgarts internationale Strahlkraft wird durch die Beteiligung gestärkt sowie Potentiale für den Arbeitsmarkt, für Startups, Unternehmen, Wissenschaft, Forschung und Entwicklung gehoben. Wir haben die Chance, die Diskussion um ethische Aspekte der Künstlichen Intelligenz zu gestalten und betreiben gleichzeitig zukunftsgerichtete Wirtschaftsförderung.“
Besonderheiten der gemeinsamen Bewerbung: Experimentierräume und geteilte Daten
Die Stärken der gemeinsamen Bewerbung liegen darin, dass bestehende Organisationen und Aktivitäten vernetzt, gebündelt und gezielt um Neues ergänzt werden. Ein besonderer Vorteil ist das starke Engagement einer Vielzahl von Unternehmen. Das Eckpunkte-Papier sieht vor, dass ein branchenübergreifender, integrierter Experimentier- und Datenraum für KI-Innovationen der neuen Generation entsteht. In vernetzten Testfeldern und Labs werden Entwicklung und Erprobung innovativer KI-Lösungen in realen Umgebungen möglich gemacht. Potenzielle Anwender sowie die interessierte Öffentlichkeit können hier KI-Lösungen erleben. Darüber hinaus können KI-fähige Daten entlang der gesamten Innovationskette gemeinsam generiert und genutzt werden.
Die drei Regionen versprechen sich von ihrem „Innovationspark KI Baden-Württemberg“ internationale Strahlkraft, mit der Talente, Start-ups und Investitionen angezogen werden. Der Innovationspark wird eigenständige inhaltliche Beiträge für europäisch souveräne, nachhaltige und sichere KI-Technologien für Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und öffentliche Hand liefern.
Einreichung im Rahmen des Landes-Wettbewerbs „Innovationspark KI Baden-Württemberg“
Die Einreichung der Partner erfolgte für den Landes-Wettbewerb „Innovationspark KI Baden-Württemberg“: Das Land Baden-Württemberg plant die Errichtung eines Innovationsparks für Künstliche Intelligenz. Dabei handelt es sich um die größte Einzelmaßnahme der Landesregierung zur Innovationsförderung der letzten Jahrzehnte. Mit dem KI-Park sollen konjunkturelle Impulse gesetzt und die Zukunftsfähigkeit des Landes gestärkt werden.
Im weiteren Verlauf des Wettbewerbs dürfen die ausgewählten Teilnehmer in der zweiten Verfahrensrunde voraussichtlich bis zum 22.02. ihre vorläufigen Gesamtkonzepte abgeben und am 25. und 26.02. präsentieren. Der Fördermittelgeber wird am 02.03. die abschließenden Vorgaben für die endgültigen Gesamtkonzepte mitsamt Mindestanforderungen bekanntgeben. Im Anschluss dürfen die Wettbewerbsteilnehmer ihre Gesamtkonzepte überarbeiten und präzisieren. Die endgültigen Gesamtkonzepte sind von den Wettbewerbsteilnehmern bis zum 10.03. einzureichen. Nach Abschluss der zweiten Verfahrensrunde wird im zweiten Quartal 2021 der bevorzugte Wettbewerbsteilnehmer mit dem besten Gesamtkonzept ausgewählt.