In jüngster Vergangenheit kam es immer wieder zu unerfreulichen Begegnungen zwischen Besuchern und den Tieren, die auch zu Verletzungen führten.
Aufgrund der geltenden Rechtslage kann derzeit keine andere Maßnahme zum Schutz der Parkbesucher ergriffen werden. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt bittet um Verständnis für diese Maßnahme und wünscht trotz dieser Einschränkung einen angenehmen Aufenthalt in der Parkanlage.