Das geht aus einer Allgemeinverfügung hervor, die das Amt für öffentliche Ordnung am Dienstag, 20. Oktober veröffentlicht hat. Die Regelungen zum Alkoholverkauf aus Verkaufsstellen und zum Alkoholkonsum an bestimmten Orten bleiben unverändert. Die Einschränkungen gelten von Donnerstag, 22. Oktober, 0 Uhr, bis Sonntag, 8. November, 24 Uhr. Grund für die Maßnahmen ist die Eindämmung der Coronavirus-Pandemie.
Ausnahmen von der Sperrstunde sieht die Allgemeinverfügung vor für die Bewirtung von Übernachtungsgästen in Beherbergungsbetrieben, sofern nur Speisen und alkoholfreie Getränke abgegeben werden.
Oberbürgermeister Fritz Kuhn sagte: „Wir führen die Sperrstunde ein, weil sie ein weiteres Instrument ist, vor Infektionen zu schützen. Das Land hat ja einen entsprechenden Erlass verfügt, den wir nun auch in Stuttgart umsetzen.“